Busengrapscher erlaubt

■ Schnaps-Etiketten doof aber nicht sittenwidrig

Die Etiketten „Busengrapscher“ und „Schlüpferstürmer“ auf Schnapsflaschen mögen geschmacklos sein, sittenwidrig ist diese Reklame aber nicht. Mit dieser Begründung wies der 5. Senat des Berliner Kammergerichts die Klage des Verbraucherschutzvereins gegen einen Schnapserzeuger aus Sarstedt bei Hannover zurück.

Die Verbraucherschützer waren gegen die Namen sowie gegen die Zeichnungen nackter Frauen in eindeutigen Posen auf den Etiketten für den Brombeer-Likör „Busengrapscher“, den Schlehenschnaps „Schlüpferstürmer“ oder „Sackhüpfer“ vor Gericht gezogen. Eine solche Werbung — laut Firmenslogan die „köstlichen männlichen Schlückchen“ — sei eindeutig diskriminierend, so der VSV.

Die männlichen Richter argumentierten dagegen, die Werbung sei antiquiert und bieder, vielleicht ein primitiver Jux, aber noch nicht in einem solchen Maße geschmacklos, daß sie gerichtlich verboten werden müsse. Auch „eine Dame“ als Vorsitzende Richterin der Vorinstanz habe die Klage abgelehnt. Auch seien die Sitten heutzutage nicht mehr so rigide, daß diese Namen die Aufregung verdienten. Der Schnaps sei heutzutage eher ein Scherzartikel für Kaffeefahrten, als ein „Zaubertrank, der sexuelle Hemmungen abbaut“. dpa