: „Ich kann mich nicht um Einzelfälle kümmern“
■ van Nispen: Illegaler Aufenthalt nach Asylverfahren „hartnäckiger Gesetzesverstoß“
Derzeit sind zwei Kurden aus der Türkei in Abschiebehaft, von deren politischer Verfolgung man ausgehen kann. Der eine hat ein amtliches Schreiben, daß er aus politischen Gründen in der Türkei gesucht wird (Fayik Begkondo). Der andere war hier in Bremen öffentlich für die PKK aktiv (Mehmet Cibuk).
amnesty international hat vor wenigen Tagen erklärt, daß alle Unterstützer der PKK in der Türkei mit Verhaftung und Folter rechnen müssen.
Können Sie, als Senator eines Bundeslandes, das für einen Abschiebestopp eintritt, dies verantworten? Und zweitens: Der Anwalt des PKK-Unterstützers wirft Ihrer Behörde vor, daß eine Einzelfallprüfung — wie Sie sie zugesagt haben — nicht stattfindet. Haben Sie Ihre Behörde nicht im Griff?
Innensenator Friedrich van Nispen (FDP): Zunächst einmal: Zuständig ist die Ausländerbehörde. Leiter der Ausländerbehörde, die integraler Bestandteil des Stadtamtes ist, ist Herr Wilkens. Wenden Sie sich bitte künftig an ihn, wenn Sie meinen, daß die Behörde nicht rechtmäßig handelte. Es kann nicht sein, daß ich als Chef von 5.000 Beschäftigten mich um jeden Fall einer nachgeordneten Behörde kümmere. Wir werden hier in letzter Zeit mit Einzelfällen bombardiert — ich kann mich im gesellschaftlichen Raum nirgendwo mehr bewegen, ohne daß ich von allen möglichen Gruppierungen, vom Fußballverein, evangelischer Kirche bis zu Journalisten, angesprochen werde.
Meine politische Verantworlichkeit liegt darin, Rahmenbedingungen für die nachgeordneten Behörden zu schaffen. In dieser schwierigen Materie haben wir dies über einen Erlaß gemacht, Stichwort: „Sorgfältige Prüfung des Einzelfalles.“ Wenn es Anhaltspunkte gibt, daß die Ämter dies nicht machen, ist das eine Frage der Fachaufsicht durch unser Haus. Dem wollen wir auch gerne nachkommen.
Genau darum geht es ja auch...
Dies haben wir zu Ihren Fragen mit großem Aufwand auch gemacht. Im Falle des Herrn Cibuk: Dies ist ein Mensch, der mehrere Asylanträge gestellt hat, die alle negativ beschieden wurden. Er ist bereits einmal über Meppen abgeschoben worden. Er hält sich mindestens seit dem 30.11.1992 illegal in Bremen auf. Er war aktiv für die PKK. Hier will ich als generelle Linie des Innensenators einmal sagen: Ich will gerne aus humanitären Erwägungen Ausnahmen machen. Aber ich bin nicht bereit, ein solch hartnäckiges Verhalten, das klar gegen unsere Gesetze verstößt, durch eine günstige Entscheidung zu honorieren.
Im Falle Begkondu: Auch er hat mehrere negative Asylverfahren hinter sich und wurde wegen eines Betäubungsmittel-Deliktes abgeschoben. Auch da muß die familiäre Situation vor der Abschiebung zurücktreten. Ich mache generell keine Ausnahme, egal welcher Nationalität, wenn einer wegen eines Betäubungsmittel-Deliktes bestraft worden ist bzw. die Staatsanwaltschaft von Bestrafung abgesehen hat, weil sie mit der Abschiebung einverstanden war. Fragen: ra
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