Abschiebesachen

■ Zwei türkische Kurden im Abschiebeknast / Praxis der Ausländerbehörden

Gleich um 9.37 Uhr hielt Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz gestern ein Fax in Händen: „Nach sorgfältiger Einzelfallprüfung...liegen im Falle des Herrn Cibuk keine Abschiebungshindernisse vor.“ Schultz' Angaben, daß sein Mandant (neue) Hinweise habe, als PKK-Unterstützer in der Türkei verfolgt zu werden, seien in diese Prüfung einbezogen. Die Ausländerbehörde werde die Abschiebung Cibuks deshalb heute (Freitag) durchführen.

Schultz: „Es ist unwahrscheinlich, daß die Ausländerbehörde meine ausführliche Erläuterung tatsächlich geprüft hat“, da er sie erst nach Dienstschluß zur Behörde gefaxt hatte. Nach sogenannten „Abschiebungshindernissen“ sei sein Mandant Mehmet Cibuk, dessen Aktivitäten für die PKK in Bremen von den Medien mehrmals berichtet wurden, nicht befragt worden: Man habe lediglich wissen wollen, warum er nicht freiwillig ausreiste. Die neuen Asylgründe hatte der Rechtsanwalt nachgereicht (taz,5.2.).

Daß Cibuk trotzdem abgeschoben werden soll, versuchte Schultz gestern mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht zu verhindern. Über dessen Ausgang stand bis Redaktionsschluß nichts fest.

Wie Mehmet Cibuk wurden auch Fayik Begkondo als türkischem Kurden mehrere Asylanträge abgelehnt. Beide erhielten keine neue Aufenthaltserlaubnis, sind damit „illegal“ in Bremen und landeten in Abschiebehaft. Nach Auskunft der Pressesprecherin des Innensenators sei Begkondo außerdem „mit BTM (Betäubungsmitteln) in Berührung gekommen.“ Was dies heißt, erläuterte Sprecherin Pagenhardt: „Ich kann nicht in jedem Fall die Akten ziehen.“ Begkondo selbst erklärte die „BTM-Berührung“: „Im Sommer kam ein Polizist nach Hause und zeigte einen Brief, in dem mich jemand beschuldigte, 20 Gramm Heroin verkauft zu haben.“ Eine Strafanzeige oder Vorladung habe er danach aber nicht bekommen, er habe auch nichts mit Drogenhandel zu tun. ra