Ohnmächtige Selbstgier

■ Gutachter: Entführer hat „narzistische Störung“

Der mutmaßliche Entführer des sieben Jahre alten Andreas Koch ist bei der Tat möglicherweise vermindert schuldfähig gewesen. Zu diesem Ergebnis kommen Gutachter, die gestern im Prozeß gegen den 22 Jahre alten Mann vor dem Göttinger Landgericht aussagten. Der Angeklagte soll den Jungen im Mai 1992 in seine Gewalt gebracht und 60 Stunden gefesselt und ohne Nahrung in einem Wald liegen gelassen haben. Nach Ansicht der Gutachter leide der 22jährige unter einer schweren narzistischen Störung der Persönlichkeitsstruktur. Dies erlaube Zweifel an seiner uneingeschränkten Schuldfähigkeit.

Die Gutachter hatten den Angeklagten während seiner Untersuchungshaft psychologisch und psychiatrisch untersucht. Sie charakterisierten ihn als Menschen mit einem „äußerst negativ gefaßten Persönlichkeitsbild“ und einer „ohnmächtigen Selbstgier nach Lob und Bestätigung“. Als Motive für die Entführung hätten auch Wunschphantasien nach Selbstdarstellung und Depressionsabwehr eine Rolle gespielt. dpa