■ Wohnraum weg
: Höheres Bußgeld

Bonn (AP) – Die Zweckentfremdung von Wohnraum soll in Zukunft wirksamer geahndet werden. Nach einem vom Bundesrat erarbeiteten Gesetzentwurf, der demnächst im Bundestag beraten wird, soll die Geldbuße für die Umwandlungen von Wohnungen zum Beispiel in Büroräume von derzeit 20.000 Mark auf 100.000 Mark erhöht werden.