Bundesrat billigt Müllbeseitigungsplan

■ Unternehmensteuerreform umstritten

Bonn (dpa/taz) – Der Bundesrat hat gestern neue bundeseinheitliche Vorschriften für die Müllbeseitigung gebilligt. Die Länder verlangten jedoch die zeitliche Streckung der Fristen zur Einführung und Umsetzung um einheitlich vier Jahre. Die von Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) im vergangenen Herbst vorgelegte Technische Anleitung (TA) Siedlungsabfall soll den Behörden einheitliche Prüfungs- und Entscheidungsgrundlagen für Fragen der Vermeidung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen schaffen und gibt dabei der Müllverbrennung den Vorrang.

Weiter umstritten blieb im Bundesrat die von der Bundesregierung mit dem Standortsicherungsgesetz geplante Reform der Unternehmensteuern. Zwar sind die Länder grundsätzlich für eine solche Reform. Jedoch stießen die vorgeschlagenen Verschlechterungen bei den Abschreibungsmöglichkeiten auf teilweise heftige Kritik. Auch ist die Senkung des Einkommensteuer-Spitzensatzes für Gewerbetreibende unter den Ländern weiter umstritten. Der Bundesrat billigte unter anderen folgende bereits vom Bundestag beschlossene Gesetze:

–Der Wehrsold wird rückwirkend vom 1.Oktober 1992 um zwei Mark pro Tag erhöht. Das Weihnachtsgeld steigt für alle Grundwehrdienstleistenden um 60 auf 450 Mark. Das gleiche gilt auch für Zivildienstleistende.

–Für Straftaten, die während der Herrschaft des SED-Regimes begangen, jedoch aus politischen oder sonst rechtsstaatlich nicht hinnehmbaren Gründen nicht verfolgt wurden, ruht die Verjährung für die Zeit vom 11.Oktober 1949 bis zum 2.Oktober 1990.

Der heftig umstrittene Gesetzentwurf Hamburgs für eine ärztlich verordnete und kontrollierte Abgabe bestimmter Betäubungsmittel, insbesondere Heroin, an langjährig Drogenabhängige wurde erneut vertagt. Bislang gibt es im Bundesrat keine Mehrheit für einen solchen Versuch, räumte Hamburgs Regierungschef Henning Voscherau (SPD) ein.