Rechtsradikale

Moskau (AP) – Der russische Verfassungsgerichtshof hat das von Boris Jelzin erlassene Verbot der rechtsradikalen Nationalen Rettungsfront am Freitag aufgehoben. Jelzin habe damit seine Zuständigkeit überschritten, das Recht auf Zusammenschluß könne nur vom Verfassungsgericht beschnitten werden, erklärte der Vorsitzende Richter.