Wunderlicher Segen

■ Arbeitsamt klagte: Umschüler muß zahlen

Wunderlicher Segen

Arbeitsamt klagte: Umschüler muß zahlen

„Nun haben sie ja noch Geld vom Arbeitsamt bekommen, hat sie das nicht gewundert?“ fragte Richter Rohwer-Kahlmann den Angeklagten. Aber Günther L. wunderte sich keineswegs, er nahm an, daß ihm das Geld rechtmäßig zustand. Er kassierte insgesamt 7.600 Mark Unterhaltsgeld für eine Bildungsmaßnahme, an der er nicht teilnahm. Das Arbeitsamt war durch einen Datenabgleich mit der Krankenkasse auf Günther L. aufmerksam geworden und will nun sein Geld zurück.

Die Maßnahme sollte von Januar bis Juni laufen, aber schon im Januar trat Günter L. seine neue Arbeitsstelle an. Vorher hatte er Arbeitslosenhilfe bezogen. Und irgendwie hatte er sich gedacht, daß die fortlaufenden Zahlungen, die er im März, April und Mai bekam, noch ausstehende Arbeitslosenhilfe war. Seine Arbeitsaufnahme hatte er, laut eigener Aussage, persönlich einer Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung mitgeteilt. Es kann schon passieren, daß dies nicht weitergeleitet würde, räumte die Zeugin vom Arbeitsamt ein. Für die Zeit von Oktober bis Januar hatte Günther L. mit Arbeitslosenhilfe in Höhe von etwa 5.000 Mark gerechnet. Nun wunderte sich Staatsanwalt Glasbrenner: „Laut meiner Rechnung standen ihnen 86 Mark wöchentlich zu. Wie sind sie da auf 5.000 für diesen Zeitraum gekommen?“ Die im Arbeitsamt ausgehängte Staffelung war's gewesen: Arbeitslosenhilfe werde in Höhe von 58 Prozent gezahlt.

Offenbar war der Angeklagte in Geldnöten, ein Teil des Unterhaltsgeldes ist gleich an Gläubiger gegangen. Auch der Staatsanwalt war in seinem Plädoyer der Meinung, daß es dem Angeklagten hätte auffallen müssen, daß er zuviel Geld bekommen habe. Aber das sei nur bedingter Vorsatz, und „das ist nicht gerade die brutalste Form des Vorsatzes“, meinte auch der Richter. So wurde der Angeklagte verwarnt, und muß innerhalb der nächsten zwei Jahre das Geld zurückzahlen. Sonst wird er mit 90 Tagessätzen zu 60 Mark bestraft.

viva