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Parteien sollen sparen

■ Wahlkampfkostenerstattung wird reduziert

Bonn (taz) – Maßhalten, heißt es künftig für die Parteien. Eine hochkarätig besetzte Parteienfinanzierungskommission legte gestern in Bonn ihre Empfehlungen zu Wahlkampfkostenerstattung, Parteispenden und Staatszuschüssen vor.

Danach soll das bisherige System der Wahlkampfkostenerstattung geändert werden. Statt wie bisher die erreichte Prozentzahl auf die Anzahl der Wahlberechtigten hochzurechnen, sollen die Parteien künftig nur noch die Wählerstimmen honoriert bekommen, die sie auch real erhalten haben. Und zwar pro Wählerstimme einen jährlichen Zuschuß von 0,90 Mark. Deutlich geringer als die Wählerstimmen werden für die Berechnung staatlicher Zuschüsse Parteibeiträge und Spenden gewichtet. Je Beitrags- oder Spendenmark soll es künftig 20 Pfennig jährlich geben, das aber nur, wenn diese steuerbegünstigt sind. Für darüber hinausgehende Summen gibt es keine Zuschüsse.

Die Steuerbegünstigungen für Parteispenden will die Kommission erheblich reduzieren. Das Verfassungsgericht hatte verlangt, nur noch solche Spenden steuerlich zu begünstigen, die auch Durchschnittsverdiener sich leisten können. Die Obergrenzen sollen nun bei 2.000 Mark (Ledige) bzw. 4.000 (Verheiratete) liegen. Bisher waren es 60.000 bzw. 120.000 Mark.

Etwa 10 Millionen Mark niedriger als im Durchschnitt der Jahre 1989 bis 1992 schätzt die Kommisson die Staatszuschüsse für die Parteien: ca. 220 Millionen Mark jährlich. Die Kommission war eingesetzt worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Finanzgebaren der Parteien moniert hatte. Seite 2

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