Boxkampf vor Revierwache 32

■ Polizisten wegen Körperverletzung im Amt angeklagt / "Schreihals" bekam Prügel

im Amt angeklagt / »Schreihals« bekam Prügel

„Im ersten Moment fand ich gut, daß der Schreihals was abbekommen hat.“ Im nachhinein war es Taxifahrer Thorsten Sch. dann doch zu dicke, was sein renitenter Fahrgast vor der Wache in der Weidestraße (Barmbek) erleiden mußte. Jetzt ist der 30jährige Belastungszeuge gegen seine damaligen uniformierten Helfer. Seit gestern müssen sich die Polizisten Jürgen K. und Manfred St. vor dem Amtsgericht wegen „Körperverletzung im Amt“ verantworten.

Thorsten Sch. hatte am 13.April 1992 in den frühen Morgenstunden Gäste vor einer Barmbeker Kneipe aufgelesen. Während der Fahrt kam es zum Streit. Der Fahrer steuerte das Revier 32 an und bat dort um Hilfe. Mindestens vier Beamte stürmten heraus, sie konnten zwei der Querulanten problemlos in die Wache bringen. Nur „der Schreihals“ leistete Widerstand. Er beschimpfte die Uniformierten als „Nazischweine“ und wollte dem Taxifahrer an die Wäsche.

Da langte Polizist Jürgen K. hin. Begründung: „Er hat zum Schlag ausgeholt, da hab' ich ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen und per Fußheber zu Fall gebracht.“ Auf dem Rücken liegend habe der Mann weiter um sich geschlagen, daher habe er auch nochmal zuschlagen müssen. Ihm sei dann Kollege St. zur Hilfe gekommen. In der Zelle sei Polizist Jürgen K. abermals angegriffen worden, erneut habe er dem Angreifer „aus Notwehr“ einen Faustschlag versetzen müssen.

Für Staatsanwältin Wiebke Weick trug sich der Fall jedoch anders zu. Laut Anklageschrift haben beide Beamte auf den Widersacher mehrmals „zu Unrecht“ eingeschlagen, als dieser „wehrlos“ am Boden lag. Manfred St. soll dem Mann sogar ins Gesicht getreten haben. Jürgen K.: „Der Kollege hat weder geschlagen noch getreten.“ Taxifahrer Thorsten Sch. widersprach: „Er lag im Polizeigriff auf dem Bauch. Ein Beamter zog ihn an den Haaren, schlug auf ihn ein und trat ihm auch ins Gesicht.“

Dennoch können beide Polizisten vielleicht mit einem blauen Auge davonkommen. Während sie ihre Aussagen gegenseitig bestätigten, konnte sich Thorsten Sch. an viele Details nicht mehr erinnern. Urteil am 3. März. Kai von Appen