Bezirke drohen mit Konzessions-Entzug

Ausgrenzung ausländischer Jugendlicher aus Discos gibt es schon länger. Einer, der sich endlich einmal von behördlicher Seite dieses Themas annimmt, ist Jugendamts-Abteilungsleiter Wolfgang Hammer. Seiner Ansicht nach ist die „ungeschickte Selektion“ in Discotheken „faktisch ausländerdiskriminierend“ und verstößt somit gegen Artikel 3 des Grundgesetzes sowie gegen das „Internationale Abkommen zur Abschaffung der Rassendiskriminierung von 1969“. Vor allem Clubkarten, für die teilweise die Vorlage einer Arbeitserlaubnis verlangt wird, seien nicht zulässig.

Aufgeschreckt durch Presseberichte hat Hammer sich selbst vor Ort kundig gemacht und auch seine Kinder mit ausländischen Freunden losgeschickt. Es sei jedesmal das gleiche gewesen, auch deutsche Jungs mit türkischen Freundinnen hätten keinen Einlaß gefunden, womit der Einwand, daß es vor allem um den Überschuß türkischer Jungen in Discos gehe, entkräftet sei.

Hammer hat für den 12. März ein Gespräch mit Disco-Betreibern, Gaststättenverband, Wirtschafts- und Innenbehörde anberaumt, um die „rechtlichen und gesellschaftspolitischen Hintergründe“ dieses Phänomens auszuleuchten. Auch will er das Thema auf der nächsten Sitzung der Landesjugendbehörden am 26. März zur Sprache bringen.

Doch bei Gesprächen wird es nicht bleiben. Auf Anregung von Hammer haben die Ordnungsämter der Bezirke bereits Hinweise an die Disco-Betreiber verschickt, daß die Konzession entzogen werden kann, wenn es wiederholt zu Fällen kommt, die den Charakter von Beweismitteln haben. Dazu, so Hammer, zählten keine Einzelfälle, wohl aber das Verlangen eines bestimmten Dokuments, Schilder mit dem Hinweis „Ausländer unerwünscht“ oder aber die Absage eines Türstehers mit der Begründung, es seien schon zu viele Ausländer drin. kaj