Schimpfen erlaubt

Schimpfen erlaubt

Eine Schulbehörde darf einen Lehrer nicht per Maulkorb daran hindern, seinen vorgesetzten Schulleiter einen „Lügner und Nötiger“ zu nennen. Vielmehr müssen die Aufsichtsbeamten klären, was hinter diesen Beschimpfungen steckt, sagt das Verwaltungsgericht Lüneburg. dpa