Bald gläserner Patient?

■ Datenschützer äußert sich besorgt

Wiesbaden (AP) – Vor dem Entstehen des „gläsernen Patienten“ im Zuge der geplanten bundesweiten Einführung des Krankenscheins im Chipkartenformat hat der hessische Datenschutzbeauftragte Winfried Hassemer gewarnt. Die große Speicherkapazität der Karte reize dazu, den Informationsgehalt auf die gesamte Krankengeschichte des Versicherten auszudehnen, sagte Hassemer bei der Vorstellung seines Jahresberichts gestern in Wiesbaden.

Nach dem Gesundheitsstrukturgesetz dürften auf der Chipkarte, die von April an in einem Pilotprojekt in Wiesbaden und dem Rheingau-Taunus-Kreis erprobt werde, nur Name, Anschrift, Kasse, Versicherungsnummer und -status des Patienten festgehalten werden, erklärte der Datenschutzbeauftragte. Es gebe sicher gute medizinische Gründe für die Speicherung von Daten über Allergien, Unfälle, Röntgenaufnahmen oder Unverträglichkeiten. Die Kapazität der Karte müsse aber so begrenzt werden, daß der Arzt auf ihr keine weiteren Informationen eintragen könne, forderte Hassemer in seinem Bericht.

Als bedenklich bezeichnete der Datenschutzbeauftragte die mangelnde Abhörsicherheit des Funkverkehrs von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz. Breitbandrundfunkgeräte, sogenannte Scanner, die seit rund einem halben Jahr frei verkauft werden dürfen und im Handel bereits für 50 Mark erhältlich seien, erlaubten es Unbefugten, sensible personenbezogene Daten zu erfahren.