Knäste lahmgelegt

■ Neue Verordnung für Justizbedienstete stößt auf heftige Kritik / Probelauf wird nach sechs Monaten empirisch ausgewertet

Berlin. „Wir wollen rein!“ – „Wir wollen rein!“ skandierten gestern mittag etliche Mitarbeiter der Straffälligen- und Bewährungshilfe vor den Toren des Tegeler Knastes. Doch sie wurden nicht erhört. Der Grund: Seit der Einführung der Pausenregelung für Justizbedienstete in diesem Jahr ist der Knast vormittags und nachmittags für jeweils eine Stunde dicht.

Egal ob Rechtsanwälte, Abgeordnete, Mitarbeiter der Straffälligenhilfe oder Besucher, niemand kommt in der Pausenzeit rein. Drinnen müssen bereits begonnene Sprechstunden für die Dauer der Pause abgebrochen werden. Die Regelung stößt auch bei den Bediensteten und Insassen auf heftige Kritik. Denn die neue Regelung bedeutet mehr Arbeit und Ärger: Für die Dauer der „Betriebsruhe“ müssen die Gefangenen eingeschlossen und danach wieder „rausgeschlossen“ werden.

Mit der Aktion wollten die rund 50 MitarbeiterInnen der Straffälligenhilfe auf die Absurdität dieser Regelung aufmerksam machen. Selbstverständlich habe jeder Bedienstete das Recht auf zusammenhängende Pausen, hieß es. Aber die Regelung dürfe nicht so aussehen, daß damit – so wie jetzt – der gesamte Knast lahmgelegt werde. „Bei der BVG ist es doch auch nicht so, daß wegen der Pausen der Fahrer vormittags und nachmittags für eine Stunde alle Busse und U-Bahnen stillstehen“, sagte gestern der Sprecher des Kriminalpolitischen Forums, Bernd Sprenger, zur taz. Sprenger und der vor dem Knast mitdemonstrierende Abgeordnete Albert Eckert (Bündnis 90/Grüne) sind der Auffassung, daß die Pausenregelung mit den Zielen des Strafvollzugsgesetzes unvereinbar ist: Im Sinne des Resozialisierungsgedankens müsse eine Behandlung der Gefangenen durch Helfer und Therapeuten von draußen während der Öffnungszeiten durchgängig gewährleistet sein. An Justizsenatorin Limbach (SPD) erging die Forderung, die Pausenregelung mit sofortiger Regelung auszusetzen und mit allen am Vollzugsgeschehen beteiligten Gruppen eine neue Regelung zu erarbeiten.

Justizsprecherin Fölster verwies auf darauf, daß Justizsenatorin Limbach die Pausenregelung auch für problematisch hält. Sie hätte sich deshalb bereits bei dem für die Arbeitszeitverordnung zuständigen Innensenator um eine Ausnahmegenehmigung bemüht. Jener habe jedoch ablehnt. Limbach selbst hatte unlängst auf eine kleine Anfrage der Grünen geantwortet, daß es sich bei der jetzigen Pausenregelung um einen „Probelauf“ handele. Nach sechs Monaten sei eine Auswertung „vorgesehen“. Das „empirisch abgesicherte Material“ könne dazu dienen, eine Ausnahme von der Arbeitszeitverordnung zu ermöglichen. plu