: Solidarpakt: Keine Einigung um jeden Preis
■ Bundeskabinett und Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP bringen Föderales Konsolidierungsprogramm und Nachtragshaushalt für 1993 auf den Weg
Bonn/Berlin (dpa/taz) – Das Bundeskabinett und die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben gestern das Föderale Konsolidierungsprogramm (FKP) und den Nachtragshaushalt für 1993 auf den Gesetzesweg gebracht. In der CDU/CSU-Fraktion gab es fünf Gegenstimmen und eine Reihe von Enthaltungen. In der FDP-Fraktion gab es nur zwei Gegenstimmen.
Das Föderale Konsolidierungsprogramm sieht als Teil des Solidarpaktes umfangreiche Sparmaßnahmen zur Finanzierung des Aufbaus im Osten vor. FKP und Nachtragshaushalt werden von den Fraktionen der Regierungskoalition als eigene Initiative in den Bundestag eingebracht werden, um die Fristen zu verkürzen. Mit Blick auf die am 11. März beginnenden Verhandlungen mit den Ländern erklärte Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU): „Es gibt keine Einigung um jeden Preis.“ Notfalls werde man im Vermittlungsausschuß weiter beraten müssen.
Der Nachtragshaushalt erhöht den Gesamthaushalt um 4,4 Milliarden auf insgesamt 440 Milliarden Mark. Brutto erhöhen sich die Mehrausgaben des Nachtragshaushalts um 8,85 Milliarden Mark, dem stehen jedoch Einsparungen in Höhe von 4,5 Milliarden Mark gegenüber. Der Nachtragshaushalt sieht 1,5 Milliarden pauschale Investitionshilfe für den Osten vor und 5,4 Milliarden Mark für die Bundesanstalt für Arbeit, die wegen höherer Arbeitslosigkeit fällig sind.
Im Föderalen Konsolidierungskonzept sind Einsparungen bei den öffentlichen Haushalten, der Abbau von Steuervergünstigungen sowie ein Solidaritätszuschlag der SteuerzahlerInnen ab dem 1. Januar 1995 vorgesehen. Versicherungs- und Vermögenssteuer sollen bereits ab Mitte diesen Jahres erhöht werden. Die Einsparungen sollen vor allem durch Personal- und Subventionsabbau sowie durch Kürzungen bei Erziehungsgeld, der Sozialhilfe (siehe unten) und bei der Arbeitslosenunterstützung erzielt werden.
Der neue Länderfinanzausgleich ab 1995 hat einen Umfang von rund 60 Milliarden Mark, die den neuen Ländern und Berlin zugute kommen. Hinzu kommen rund 40 Milliarden Mark zur Finanzierung der DDR-Erblast sowie weitere Maßnahmen, die ab 1995 einen Transfer von insgesamt 110 Milliarden Mark in die neuen Länder bedeuten.
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