PostLeidzahlen

■ Datenschützer kritisieren die Post wegen der fünfstelligen Kennummern

PostLeidzahlen

Datenschützer kritisieren die Post wegen der fünfstelligen Kennummern

Noch gibt es sie eigentlich gar nicht, doch seit Wochen stehen sie im Kreuzfeuer der Kritik: die neuen fünfstelligen Postleitzahlen, die uns zum 1.Juli ins Haus stehen. Weil die Witze nicht verstummen wollen über verlassene Dörfer, bei denen die neuen Leitzahlen nur den Friedhof bezeichnen, hat die „Postpress“ gehandelt: auf acht Seiten beantwortet sie ausführlich die häufigsten Fragen (Kein Strafporto für falsche Postleitzahl!).

Der Gelbe Riese ist aber auch „dankbar für die kritischen Stimmen, die trotz beachtlicher Emotionalität weitgehend sachlich blieben.“ Gar nicht dankbar dagegen für die neuen Postleitzahlen sind die privaten Paketdienste, die der Post vorwerfen, sich einen „provozierenden Wettbewerbsvorteil“ geschaffen zu haben.

Vor allem aber kritisieren Datenschützer das neue System: Für den Bremer Datenschutzbeauftragten,Stefan Walz, gibt es zwei „bedenkliche“ Aspekte: einerseits erlaube die genaue Differenzierung eine gezielte Werbung von Firmen, die stadtteil- und sogar straßenbezogen ihre Werbung verteilen könnten; als Folge würden Direktwerbung und Adressenhandel zunehmen. Andererseits sei eine genauere Auflösung von anonymen Daten möglich: Fälle von HIV-Erkrankung zum Beispiel werden ohne Namen unter Angabe der Postleitzahl ans Bundesgesundheitsamt gemeldet. Genauere Zahlen ermöglichen dann eine genauere Bestimmung der Erkrankten.

„Man kann aber auch alles übertreiben,“ meint der Sprecher der Bremer Oberpostdirektion, Karl-Heinz Antelmann. Die neuen Postleitzahlen seien ein rein logistisch-betriebliches System, das keinen Rückschluß auf Daten des Stadtteils zulasse. „Qualitativ ändert sich ja nichts im Vergleich zu den jetzigen Zahlen; es wird nur möglich, die Zustellung feiner zuzuschneiden.“

Doch auch der Niedersächsische Beauftragte für den Datenschutz, Thile Weichert, warnt davor, daß durch Abgleichung mit anderem verfügbaren Material aus anonymisierten Daten schnell wieder Personendaten werden könnten. Weichert rät, stärker vom Widerspruchsrecht gegen Angaben zur Marktforschung Gebrauch zu machen und „die Selbstverständlichkeit zu überdenken, mit der die Postleitzahl mitgeteilt wird.“

bpo