■ Urteil
: Prüfer überprüfen

Berlin (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte von Prüflingen erheblich gestärkt. Prüflinge können künftig verlangen, daß die Prüfer ihre Entscheidungen noch einmal überdenken, heißt es in drei gestern veröffentlichten Urteilen (Az: 6 C 32.92, 35.92, 38.92).