Skins vor Gericht

Vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts müssen sich seit Dienstag drei Flensburger Skinheads verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den 21, 23 und 28 Jahre alten Angeklagten vor, in der Silvesternacht 1990/91 einen Partyteilnehmer durch Tritte mit Kampfstiefeln so schwer mißhandelt zu haben, daß er zwei Wochen später an den Verletzungsfolgen starb. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge.