Gericht: Roma werden nicht verfolgt

Berlin. Roma werden in Rumänien aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit nicht staatlich verfolgt. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht die Anträge mehrerer Roma gegen ihre Abschiebung zurückgewiesen. Die Zugehörigkeit zu der Volksgruppe sei kein Asylgrund (Az.: 29 A 255 und 208.93).