Botschaften bewahren vor falschen Versprechungen

■ betr.: "Botschaften schikanieren binationale Paare", taz vom 5.3.93

betr.: „Botschaften schikanieren binationale Paare“,

taz vom 5.3.93

1.Mit der „Legalisation“ verleiht der bearbeitende Konsularbeamte einer ausländischen Urkunde den Rechtsschein der Echtheit und verhilft ihr zu öffentlichem Glauben vor deutschen Behörden und Gerichten. Bei dieser Prüfung muß er sich Gewißheit darüber verschaffen, inwieweit er durch Legalisation die Echtheit wirklich bestätigen kann. Nur im Ausnahmefall darf er aufgrund eigenen Wissens ohne weiteres, das heißt ohne Einschaltung von Behörden des Gastlandes, über die Echtheit einer Urkunde aus seinem Gastland befinden. Von Bedeutung ist dabei vor allem, inwieweit nach seiner Kenntnis Fälschungen im Gastland verbreitet sind und Mißbrauch mit den Urkunden, die ihm zur Legalisation vorgelegt werden, nicht auszuschließen ist.

2.Gerade hinsichtlich der Legalisation nigerianischer Urkunden muß festgestellt werden, daß Einheimische von den beklagenswert vielfältigen Möglichkeiten, sich gefälschte Urkunden aller Art zur Vorlage bei Botschaften zu beschaffen, in zunehmendem Maße Gebrauch machen. Die deutsche Botschaft in Lagos sieht sich daher seit einiger Zeit gezwungen, bevor sie in die – arbeitsintensive und zeitaufwendige – Bearbeitung eintritt, sich zu vergewissern, ob der beurkundende Sachverhalt wahr sein kann und die Urkunde nicht rechtsmißbräuchlichen Zwecken dient. Die übermäßig langen Bearbeitungszeiten sind danach nicht das Ergebnis mangelnder Kooperationsgemeinschaft der Botschaft, sondern bedingt durch die Arbeitsweise der von der Botschaft eingeschalteten Behörden des Gastlandes.

Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen bitten die Betroffenen regelmäßig um Verständnis dafür, daß angesichts weitverbreiteter Fälschungspraktiken die Botschaft jede ihr vorgelegte Urkunde an die ausstellende Behörde zur Bestätigung der Echtheit zurückgeben muß. Eine Legalisation gefälschter Urkunden oder unrichtiger Sachverhalte wäre auch mit Blick auf die Belange der betroffenen deutschen Partner nicht zu vertreten. Dr.Hanns H.Schumacher,

Sprecher des Auswärtigen Amts,

Bonn