„Im Rahmen des Gesetzes handeln“

■ Klaudia Martini (SPD) ist als Umweltministerin von Rheinland-Pfalz für das AKW Mülheim-Kärlich zuständig

Am Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin über die Zukunft des AKW Mülheim- Kärlich entschieden. Die Rechtsprobleme, die durch eine 17 Jahre alte Gefälligkeitsgenehmigung der rheinland-pfälzischen Landesregierung (damaliger Regierungschef Helmut Kohl) entstanden sind, sind danach gelöst. Über die Sicherheit des AKW-Standortes am Rhein muß aber vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz weiterverhandelt werden. Die taz sprach nach dem Urteil mit der Ministerin.

taz: Wann geht das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich wieder ans Netz?

Klaudia Martini: Das weiß ich nicht, ich weiß weder, ob es in Betrieb geht, noch wann.

Inwieweit haben sich die Voraussetzungen für die Betreiberin RWE verbessert nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts?

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute festgestellt, daß keine Regelungslücke bei der Genehmigung des Atomkraftwerks geblieben ist. Gleichzeitig stellte das Gericht aber fest, daß die Sicherheitsrisiken des Standortes Neuwieder Becken nochmal zu überprüfen sein werden, nämlich ob die erste Teilerrichtungsgenehmigung diese Risiken ausreichend ermittelt und richtig bewertet hat.

Das RWE drängt aber auf Sofortvollzug der Genehmigung, will das AKW wieder anschalten. Wie werden Sie damit umgehen?

Mir liegt der Antrag auf Sofortvollzug noch nicht vor. Ich warte ab, bis er bei mir auf dem Tisch liegt und werde die Begründung prüfen. Wie ich damit umgehe, hängt von der genauen Analyse des heutigen Urteils ab.

Der Betrieb eines AKW ist auch eine politische Frage. Ist Mülheim-Kärlich eigentlich energiepolitisch notwendig?

Sie können feststellen, daß seit 1988 die Lichter in Rheinland- Pfalz nicht ausgegangen sind, obwohl das Kernkraftwerk seit 1988 stilliegt. Andererseits ist Mülheim- Kärlich eines der neueren Kernkraftwerke, wenn sie es etwa mit dem Reaktor in Obrigheim vergleichen, dem erst vor kurzen eine Genehmigung zum Betrieb erteilt wurde.

Die SPD hat vor der Wahl 1991 versprochen, daß ihre Regierung Mülheim-Kärlich nicht ans Netz läßt. Können Sie das durchhalten?

Die SPD hat diese Aussage getroffen. Daran habe ich nichts wegzunehmen. Sie hat aber gleichzeitig gesagt, daß wir die Genehmigung von Mülheim-Kärlich im Verwaltungsverfahren belassen und die Ergebnisse der Gerichtsentscheidungen abwarten werden. Auch der Ministerpräsident hat immer deutlich gemacht, daß wir natürlich im Rahmen von Gesetzen handeln.

Interview:

Hermann-Josef Tenhagen