Mieterschutz gegen Umwandlungen vertagt

■ Erhaltenssatzung für Eimsbüttel verzögert sich / Behörde prüft und prüft und prüft / MieterInnen stehen im Regen

verzögert sich / Behörde prüft und prüft und prüft / MieterInnen stehen im Regen

Lange passierte gar nichts. Dann versprach die Stadtentwicklungsbehörde (Steb): Schluß mit der Untätigkeit gegen die Umwandlungswelle, wir schützen bedrohte MieterInnen mit einer Erhaltenssatzung. Den Anfang sollte Eimsbüttel machen: Bereits zu Beginn des Jahres sollten dort vorbereitende Untersuchungen anlaufen, um zu klären, welche Teile des Eimsbütteler Ortskerns eines besonderen Schutzes bedürfen. Bis heute aber ist nichts passiert. Obwohl jede Woche beim Bezirksamt neue Anträge von Hauseigentümern auf Erteilung einer Abgeschlossenheitserklärung eingehen, dem amtlichen Freibrief für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

„Wir können nichts dafür, daß sich nichts tut, denn die Federführung liegt bei der Stadtentwicklungsbehörde“, beteuert Eimsbüttels Bezirksamtsleiterin Ingrid Nümann-Seidewinkel. Warum Steb- Chefin Traute Müller die umwandlungsbedrohten MieterInnen weiter im Regen stehen läßt, begründet ihr Sprecher Tom Janssen so: „Wir müssen die Erhaltenssatzung rechtlich niet- und nagelfest kriegen, sonst stehen uns die Eigentümer mit ihren Anwälten auf den Füßen“. Merkwürdig nur: In einer Stadt wie München werden die MieterInnen schon seit Jahren per Erhaltenssatzung geschützt. Und ein Arbeitsstab der Steb reiste schon im Spätherbst vergangenen Jahres in die Isar-Metropole, um sich haarklein über die Feinheiten des „Münchner Modells“ zu informieren.

Die Hamburger Mietervereine halten sogar die monatelangen Voruntersuchungen für unnütz, fordern seit Monaten von der Hamburger SPD endlich Taten, um die umwandlungsbedrohten Mieter endlich zu schützen. Doch zwischen den Behörden kursiert stattdessen nur die Vorlage einer Senatsdrucksache zu diesem Thema. Zwar mußte Eimsbüttel schon vor einem Monat sein Statement zu dem Papier abgeben, doch der Senat hat den Behördenentwurf noch immer nicht zu Gesicht bekommen. „Passiert noch diesen Monat“, verspricht Steb-Sprecher Janssen. Nach Informationen der taz soll die Erhaltenssatzung nun am 23. März in der SenatorInnenrunde diskutiert werden.

Am selben Abend findet in der Stephanus-Kirche (Lutterothstraße 98) um 20 Uhr ein Informations- Abend des Mieterkomitees Eimsbüttel (Tel: 498538) statt. Neben den Rechten von Umwandlungsbetroffenen wird auch die Zukunft der geplanten Erhaltenssatzung Thema des Abends sein.

Soziale Erhaltensverordnungen zielen darauf ab, die vorhandene „Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ zu sichern. Bauliche Maßnahmen an Häusern, deren Kosten auf die MieterInnen abgewälzt werden, sind dann genehmigungspflichtig. Außerdem besitzt die Stadt ein Vorkaufsrecht bei Hausverkäufen, das sie nur abtritt, wenn der bereitstehende private Kaufinteressent sich verpflichtet, auf Luxusmodernisierung und Umwandlung zu verzichten.

Die soziale Erhaltensverordnung gilt in Fachkreisen als die einzige Möglichkeit auf kommunaler Ebene, Mieter vor Wohnungsumwandlungen weitgehend zu schützen. Die Erfahrungen in München, wo bereits in 21 Stadtteilen rund 200000 MieterInnen so geschützt werden, zeigt eindeutig: Immobilien-Spekulanten machen in der Regel einen großen Bogen um Erhaltensgebiete. Marco Carini