Bank haftet nicht

Das Landgericht Lübeck hat die Schadensersatzklage eines Konto-Inhabers gegen seine Bank abgewiesen. In der gestern veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts vom 5. März 1993 war es um Barauszahlungen mit gefälschten Unterschriften gegangen. Ein Betrüger hatte mit gefälschten Auszahlungsbelegen vom Giro-Konto des Kunden in 44 Fällen insgesamt knapp 25000 Mark abgehoben. Die Bank hatte ihrem Kunden nur 9200 Mark erstattet. Der Mann wollte die restlichen knapp 16000 Mark einklagen. Das Gericht entschied jedoch, der Kunde habe wegen schuldhafter Verletzung seiner Kontrollpflichten keinen Anspruch auf weiteren Schadensersatz. Zwar sei die Bank verpflichtet, die Belege sorgfältig zu prüfen. Der Kunde jedoch habe seine Sorgfaltspflichten aus dem Giro- Vertrag schuldhaft verletzt, weil er seine Kontoauszüge nicht daraufhin überprüft hatte, ob unberechtigt Abbuchungen erfolgt seien. Das sei die Ursache für den Schaden. Der Kunde habe im Jahr 1990 insgesamt 23 Fehlbuchungen nicht bemerkt.