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BI "Stader Straße" vor Gericht

■ Anwohner warten auf Planung / Behörde hat bis September Zeit

BI „Stader Straße“ vor Gericht

Anwohner warten auf Planung / Behörde hat bis September Zeit

Die AnwohnerInnen der Stader Straße in Hastedt werden den Durchgangsverkehr in ihrem Wohngebiet mindestens noch bis zum kommenden Herbst ertragen müssen. Das Verwaltungsgericht vertagte gestern die Verhandlung über die Klage der „Bürgerinitiative Stader Straße“ bis zum Oktober. Spätestens bis Mitte September soll das Stadtamt dem Gericht und der BI die Planungen für Verkehrsmaßnahmen in der Straße vorlegen.

Schon seit Jahren wehren sich die BewohnerInnen der Stader Straße gegen den Durchgangsverkehr von täglich etwa 16.000 Fahrzeugen. Vor einem Jahr stellten sie einen Antrag zur Verkehrsberuhigung. Im einzelnen hätte das Tempo 30-Regelungen, die Vertreibung des LKW-Verkehrs und den Rückbau der Straße bedeutet. Die Behörde lehnte dies ab, und dagegen klagte die BI.

„Viele der Forderungen lassen sich nur politisch, nicht rechtlich entscheiden“, sagte der Vorsitzende Richter Kliese zu Beginn der Verhandlung: „Das Gericht kann nicht die Stadtplanung für Bremen machen“. Der Richter äußerte Zweifel an der Befugnis und der Zulässigkeit von Teilen der Klage. Ein Urteil zur Stader Straße sei außerdem schwer möglich, wenn die bremischen Behörden noch an der Planung der Busspuren und eines Gesamtkonzepts für den LKW-Verkehr in Bremen arbeiteten.

„Auf dieses Konzept warten wir schon seit Jahren“, hieß es dazu aus dem Publikum, in dem die Mitglieder der BI saßen. Volkmar Schottelius als Vertreter der Stadtgemeinde Bremen betonte ebenfalls, die Behörde könne nur planen, entscheiden müsse aber die Bürgerschaft. Eine Verkehrsberuhigung in der Stader Straße brächte anderen Gegenden die Verkehrsbelastung, notfalls müßten sich die AnwohnerInnen eben für zehn bis zwanzig Jahre den Sachzwängen beugen. Und, nicht zu vergessen, es gebe auch einen „Rechtsanspruch der LKWs“ auf Fahrten durch die Stadt.

Deutlich wurde im Lauf der Verhandlung, daß das Gericht nicht wild darauf ist, den Fall entscheiden zu müssen. Denn die Rechtslage ist vertrackt: Die BI'ler monieren hohe Lärm- und Schadstoffwerte durch den Verkehr. Nach Unterlagen des Gerichts überschreitet die Lärmbelästigung nicht das zulässige Höchstmaß von 70 Dezibel. Doch schwierig wird es bei der Luft. Die Grenzwerte richten sich hier nicht nach der deutschen TA Luft, sondern nach einer Richtlinie der Europäischen Gesellschaft, die noch nicht in deutsches Recht übernommen worden ist. Mit einer solchen Entscheidung, die das Verhältnis von nationalem zu europäischem Recht betreffen würde, beträte das Gericht nach Klieses Aussagen „juristisch völliges Neuland“. Auch erfordert die EG-Richtlinie ein völlig neues und teures Meßverfahren für Abgase.

Bis zum Herbst hat das Stadtamt Bremen nun also Zeit, ein Konzept für Verkehrsmaßnahmen mit Auswirkungen auf die Stader Straße vorzulegen. Der Rechtsanwalt der BI Stader Straße, Uwe Schoolmann, der schon erfolgreich gegen den Ausbau des Brüggewegs und der Norderländer Straße prozessiert hat, war mit der Vertagung einverstanden: „Im Moment war nicht mehr drin.“ bpo

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