Westlehrer erhält Berufsverbot im Osten

■ Lichtenberger Schulamt schaßt kritischen Geschichtslehrer/ Engagement in Namensstreit der Schule wird zum Verhängnis

Lichtenberg. Der Streit um den künftigen Namen des 6. Gymnasiums in Lichtenberg hat einen traurigen Höhepunkt gefunden: Der Volksbildungsstadtrat des Ostbezirks, Jürgen Bergmann (SPD), sorgte nun dafür, daß der aus Tempelhof abgeordnete Lehrer Peter Klepper noch in dieser Woche an seine Stammschule zurückkehren muß. Nach offizieller Lesart erfolgt der Rausschmiß aus dem Ostbezirk aus „schulaufsichtlichen Gründen“. Der Stadtrat wollte gegenüber der taz – angeblich aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Lehrers – diese Gründe nicht im einzelnen nennen.

Der 41jährige Geschichtslehrer Klepper hatte sich zu Beginn des Schuljahres an die ehemalige SED-Eliteschule in Lichtenberg abordnen lassen. Im Herbst sorgte er mit seinem öffentlichen Vorschlag für Wirbel, das Gymnasium nach Robert Havemann zu benennen. Der 1982 gestorbene Dissident, Widerstandskämpfer gegen die Nazis und Gegner des Stalinismus schien ihm als Vorbild geeignet. Obwohl Klepper von namhaften ehemaligen DDR-Bürgerrechtlern unterstützt wurde, sprachen sich viele Schüler und Eltern dafür aus, das Gymnasium wieder nach Hans Coppi zu benennen. Den Namen des 1942 hingerichteten Nazi-Gegners hatte die Schule noch zu DDR-Zeiten getragen.

Der Lehrer, der für seinen Vorschlag in der Presse warb, zog sich mit seinem Engagement die Kritik des Volksbildungsstadtrats zu. Klepper, so monierte der, habe der Schule die Debatte „aufgedrängt“. Öffentlich kündigte er an: „Ich hätte Lust, ihn wegzuschicken.“

Zum Anlaß für die Entlassung gen Westen nahm der Volksbildungsstadtrat nun das Urteil einer ihm unterstellten Schulrätin. Sie war unangemeldet in Kleppers Unterricht erschienen und fand offensichtlich prompt einen Vorwand, dem Pädagogen Fehler zu bescheinigen. Die Schulrätin vertritt nach Auskunft von Zeugen noch immer die Auffassung, das 6. Gymnasium sei wie zu DDR-Zeiten eine „Eliteschule“.

Volksbildungsstadtrat Bergmann verhehlte auch gegenüber der taz seine Genugtuung darüber nicht, daß der unbequeme Westlehrer Klepper nun nach Tempelhof zurückkehren muß. Eine Einspruchsmöglichkeit hat der Geschichtslehrer nicht: Abordnungen von West nach Ost oder umgekehrt können nur mit Einverständnis der Betroffenen erfolgen. Der Bezirk kann aber den Lehrer zurückschicken. „Da stehen wir traurig vor einem Scherbenhaufen“, kommentiert Hans Joachim Hoffmann, der für die Senatsschulverwaltung die Aufsicht über Gymnasien wahrnimmt. Die Verwaltung kann nicht eingreifen, da die Personalhoheit bei den Bezirken liegt.

Viele Schüler Kleppers, denen es der Westlehrer offensichtlich nicht leichtgemacht hat, halten die Abschiebung für eine „Schweinerei“. Eine Schülerin: „Das lassen wir uns nicht gefallen.“ Hans Monath