: Ausländer sollen wählen dürfen
■ Ausländerbeauftragte mit umfangreichem Forderungskatalog
Weimar (dpa) – Die Ausländerbeauftragten des Bundes, der Länder und der Kommunen haben ein kommunales Wahlrecht auch für Ausländer aus Nicht-EG-Staaten gefordert. „Allen ausländischen Staatsangehörigen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, sollte das kommunale Wahlrecht künftig im selben Umfang gewährt werden wie EG-Ausländern“, sagte die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP), am Mittwoch zum Abschluß einer Konferenz in Weimar.
Warnung vor einem Zwei-Klassen-Wahlrecht
Durch ein im EG-Recht verbrieftes kommunales Wahlrecht in Deutschland könne sich eine „Zwei-Klassen-Ausländergesellschaft“ verfestigen, sagte die FDP- Politikerin. Von den gegenwärtig rund 6,5 Millionen hier lebenden Ausländern seien aber nur knapp ein Drittel EG-Ausländer.
„Warum sollte ein in Deutschland lebender Türke auf kommunaler Ebene nicht wählen können, wenn dies sein Kollege aus Spanien oder Portugal darf?“ Die FDP-Politikerin forderte den Gesetzgeber auf, auch Ausländern aus Nicht-EG-Staaten nach etwa acht Jahren Aufenthalt das Wahlrecht im selben Umfang zu gewähren wie den in Deutschland lebenden Bürgern aus den EG-Mitgliedsstaaten.
Bleiberecht für Vertragsarbeiter gefordert
Gleichzeitig sprachen sich die Ausländerbeauftragten auf ihrer Konferenz für ein Bleiberecht der rund 20.000 ehemaligen DDR-Vertragsarbeiter aus. Für diese Menschen aus Vietnam, Kuba oder Mosambik, die zum Teil bereits seit mehreren Jahren im heutigen Ostdeutschland lebten, müsse schleunigst eine Lösung gefunden werden. Zu einer generellen Abschiebung dürfe es nicht kommen.
Kritisiert wurde von der Konferenz, daß im sogenannten Asylkompromiß keine Zuwanderungsregelungen vorgesehen seien. „Die Vorstellung, die Tür für nach Deutschland wollende Ausländer mit einer Grundgesetzänderung fast dicht zu machen, aber keine entsprechende Zuwanderungsregelung festzulegen, ist milde gesagt problematisch“, sagte Schmalz-Jacobsen. Die Bundesregierung müsse ein überschaubares und berechenbares Gesamtkonzept für Zuwanderungswillige ausarbeiten. In der Frage der seit Anfang des Jahres geltenden Leistungskürzungen für Asylbewerber forderte die Konferenz, daß entsprechende Mittelkürzungen lediglich während des Aufenthalts in den sogenannten Erstaufnahmelagern gelten dürften.
Doppelte Staatsbürgerschaft soll möglich werden
Außerdem sprachen sich die rund 130 Teilnehmer der Konferenz in Weimar dafür aus, ein Antidiskriminierungsgesetz auszuarbeiten, in dem Benachteiligungen von Ausländern auf privater oder institutioneller Ebene nachgegangen werden könne. Entsprechende Regelungen gebe es bereits in den Niederlanden und Großbritannien. Ferner sollten Einbürgerungen erleichtert sowie die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft geschaffen werden.
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