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Für mehr Frauen in der roten Robe

SPD streitet um die ihr zustehende Nachfolge eines Verfassungsrichters/ SPD-Frauen für Berlins Justizministerin Jutta Limbach/ Kritik an „Hinterzimmermauschelei“  ■ Von Karin Flothmann

Berlin (taz) – Für die eine ist es das „Traumziel einer juristischen Karriere“, die andere scheint kein rechtes Interesse mehr zu haben, und der Dritte im Bunde hält sich bedeckt. Die Rede ist von den drei in der SPD gehandelten KandidatInnen für die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Ernst Gottfried Mahrenholz. Waren zunächst die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Hertha Däubler-Gmelin, und der Präses der evangelischen Kirche, Jürgen Schmude, im Gespräch, so gesellte sich im März noch Berlins Justizsenatorin Jutta Limbach zu den möglichen AnwärterInnen für das demnächst vakante Richteramt. Denn nachdem in Bonn das Gerücht kursierte, Däubler-Gmelin wolle zugunsten Schmudes auf eine Bewerbung verzichten, soll Limbach nun auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) die Reihen des männlich dominierten Verfassungsgerichts um eine weitere Richterin ergänzen. Von insgesamt sechzehn roten Roben wäre sie die dritte Frau in Karlsruhe.

Nach der zulässigen Höchstdauer von zwölf Amtsjahren scheidet Ernst Gottfried Mahrenholz zum 6.Juni dieses Jahres aus seinem Amt – jedenfalls wenn bis dahin das zuständige „Wahlmännergremium“ zur Wahl geschritten ist. Aufgrund des Parteienproporzes steht der Richterplatz von Mahrenholz der SPD zu. Doch die muß sich nun erst einmal intern einigen, wen sie eigentlich in Karlsruhe sehen will. Schon in der letzten Woche sollte ein entsprechender Beschluß gefaßt werden, doch der ASF-Vorschlag wirbelte die scheinbar einhellige Schmude-Präferenz in der SPD-Spitze noch einmal kräftig durcheinander.

Während Ex-Justizminister Schmude bisher keine Stellungnahme zu seiner Kandidatur abgibt, hält Jutta Limbach sich mit Interviews nicht zurück. „Ich würde gern Bundesverfassungsrichterin werden“, gibt sie offenherzig zu. Beim Abtreibungskonflikt könnten sich Frauen in anderer Weise als Männer in die Lage der Betroffenen versetzen.

Eine Partei wie die SPD, so ASF-Vorsitzende Karin Junker, die sich parteiintern für die Gleichstellung stark mache, sei nun gefordert, sich auch bei den ihr zustehenden Richterämtern für die Quote einzusetzen. Entscheidend für sie ist, daß mit der Berufung einer Frau ein „aktiver Beitrag zur Gleichstellung geleistet wird“.

Gleichzeitig kritisiert die ASF das bisherige Wahlverfahren für die RichterInnenposten in Karlsruhe. Denn nachdem die Partei, die aufgrund von Proporz gerade an der Reihe ist, ihreN KandidatIn aufgestellt hat, muß der zwölfköpfige „Wahlmännerausschuß“ mit mindestens acht Stimmen Mehrheit bestätigen. Das Gremium setzt sich derzeit aus sechs Unionsabgeordneten, fünf SPD-PolitikerInnen und einem FDP-Mann zusammen – Frauen sitzen, bis auf Hertha Däubler-Gmelin, auf der Reservebank als „Ersatzwahlmänner“ bereit. Um die nötige Zweidrittelmehrheit zusammenzubekommen, spricht man(n) sich natürlich fraktionsübergreifend ab. Für ASF-Vorsitzende Junker die „reinste Hinterzimmermauschelei“. Die ASF fordert daher ein transparenteres Wahlverfahren. Künftige VerfassungsrichterInnen sollten von einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages gewählt werden.

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