Haussegen bei Hapag-Lloyd hängt schief

■ Krach wg. Abbau von 500 Arbeitsplätzen und Ausflaggung von Containerschiffen / Ärger auch um neuen Arbeitsdirektor

/ Ärger auch um neuen Arbeitsdirektor

Beim Hamburger Beförderungsmulti Hapag-Lloyd stehen die Zeichen auf Sturm. Grund: Der geplante Abbau von 500 Arbeitsplätzen, die angekündigte Ausflaggung von Containerschiffen sowie die Ernennung eines neuen Arbeitsdirektors rufen heftige Proteste der Belegschaft, des Betriebsrates und der Gewerkschaft ÖTV hervor. „Diese Maßnahmen sind im höchsten Maße geeignet, den Betriebsfrieden zu stören“, erklärte gestern der Hapag-Konzernbetriebsrat (KBR).

Hintergrund des Konflikts ist ein vom Aufsichtsrat vor wenigen Wochen verabschiedetes Rationalisierungs- und Umstrukturierungsprogramm, durch das Hapag-Lloyd bis Ende 1994 die Wettbewerbsfähigkeit steigern möchte. In der Vergangenheit hatte der Konzern nämlich Gewinne aus dem Flug- und Touristik-Bereich nicht voll abschöpfen können, weil diese Gelder teilweise für Investitionen in der Containerschiffahrt aufgebracht werden mußten.

Den Schiffahrtsbereich möchte das Unternehmen nun straffen. Dazu gehören die Dezentralisierung des Frachtbereichs, straffere Vertriebs- und Logistikfunktionen und der Abbau von rund 500 Arbeitsplätzen. In dem gestern vom KBR gefaßten Beschluß befürworten die Betriebsräte grundsätzlich eine straffere Konzernstruktur. „Der KBR befürwortet den Wandel zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit. Allerdings dürfen dabei nicht die Interessen der Beschäftigten auf der Strecke bleiben.“ Mit der überhasteten Umsetzung des Konzepts werde „der notwendige betriebliche Konsens aufgekündigt“.

Besonderen Widerstand löst bei den Seeleuten die geplante Ausflaggung von acht der 18 Hapag-Lloyd- Containerschiffe nach Singapur aus. Der KBR: „Die beabsichtigte jährliche Einsparung von rund fünf Millionen Mark steht in keinem Verhältnis zu dem möglichen Schaden, der durch diesen demonstrativen Schritt eintreten könnte.“

Bislang läuft noch die gesamte Hapag-Lloyd-Flotte unter deutscher Flagge, alle Schiffe sind im Erstregister eingetragen. „Die Ausflaggungen dürfen nicht durchgeführt werden“, so der KBR. Denn der Gewerkschaft und der Belegschaftsvertretung werde damit jede Möglichkeit verbaut, im politischen Raum auf eine Änderung der Schifffahrts-, Steuer- und Subventionspolitik hinzuwirken.

1Als „formal fehlerhaft und mit dem Geist der Mitbestimmung unvereinbar“ kennzeichnen die Arbeitnehmer die Bestellung eines Arbeitsdirektors, obgleich der

1Punkt nicht auf der Tagesordnung der vorigen Aufsichtsratssitzung stand und die Betriebsräte keine Zeit hatten, eine Entscheidung vorzubereiten. Der Arbeitsdirektor

1war daher gegen die Stimmen der ÖTV berufen worden. ÖTV und KBR kündigten an, die Berufung durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Kai von Appen