Unterm Strich

Sorgen um den zweiten Bildungsweg machte sich die Berliner Grünen-Abgeordnete Sybille Volkholz. Anlaß ihrer kleinen Anfrage war wieder einmal der Häuserkampf zwischen Berlin-Kolleg und Fachhochschule für Wirtschaft (FHW). Die FH hat steigenden Bedarf an Hörsälen und drängelt gezwungenermaßen das im gleichen Hause untergebrachte Berlin-Kolleg hinaus. Nun sollten Container den Raumbedarf der Schöneberger Schule erstmal befriedigen. Aber sowohl Wissenschaftssenator Erhardt als auch die FHW sind dagegen. Die betreffenden Flächen würden dringend als Park- und Verkehrsflächen benötigt. Ersatzstandorte sind derzeit für das Kolleg nicht in Aussicht.

Die TeilnehmerInnenzahlen an beruflicher Bildung werden sich 1993 in Berlin und Brandenburg um ein Viertel verringern. 825 Millionen Mark stehen zur Verfügung, wovon rund 100.000 Neueintritte in Maßnahmen finanziert werden können. Die Verschärfungen des neuen Arbeitsförderungsgesetzes (seit Januar '93 in Kraft) sehen im einzelnen so aus, daß Orientierungsphasen („41a-Maßnahmen“) von sechs bis acht Wochen Länge ersatzlos wegfallen. Die Förderung richtet sich nach der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit und der Eignung des Weiterzubildenden. Die Wartezeit zwischen zwei Maßnahmen beträgt ein Jahr. Damit solle den „Berufsweiterbildnern“ ein Riegel vorgeschoben werden, erläuterte jüngst bei einer Veranstaltung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Rudolf Lück vom Landesarbeitsamt. Bereits angefangene Maßnahmen werden künftig nicht gefördert. Erst Beratung, dann Förderung heißt die Grundregel. Auf den Termin beim Arbeitsberater ist man also angewiesen. Und bis da was frei ist, kann es lange dauern. Immerhin gibt es einen Rechtsanspruch auf Beratung. Sie muß, notfalls in Form einer Gruppeninformation, binnen dreier Monate erfolgen.