„BBI-Sanierung war ungesetzlich“

■ DAG hat Vorwürfe mit Fides-Gutachten untermauert / Angestelltenkammer: Unsinn

Schon einmal hat die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) der Angestelltenkammer Mißwirtschaft vorgeworfen. Das Berufs-Bildungs-Institut (BBI), eine 100prozentige Tochter der Angestelltenkammer, sei mit drei bis vier Millionen Mark überschuldet, also konkursreif, schlug die DAG im Februar Alarm. Daraufhin ließ die Angestelltenkammer einstweilige Verfügungen und Klagen auf die DAG niederprasseln. Nun hat die DAG erneut einen Vorstoß unternommen, diesmal mit Hilfe eines Wirtschaftsprüfungsinstitutes und eines Fachanwaltes.

Die Vorwürfe: Die Angestelltenkammer verschleiere den drohenden Konkurs des BBI, gewähre zu spät und unvollständig Einblick in die Bücher und habe das Personal von 30 auf rund 120 Festangestellte aufgestockt, statt mit Honorarkräften zu arbeiten. Vor allem aber: Kurz vor Weihnachten sei die Vollversammlung der Angestelltenkammer gezwungen worden, einer Kapitalaufstockung für das BBI in Höhe von 1,2 Millionen Mark zuzustimmen, die das BBI jedoch sofort wieder an die Kammer zurückzuzahlen habe. Alles nur, damit das BBI im Handelsregister einen gesunden Eindruck mache. Diese Transaktion sei jedoch unrechtmäßig, so die Wirtschaftsprüfer.

Um die Schärfe der Auseinandersetzung zwischen den beiden Verbänden zu verstehen, muß man wissen, daß DAG und DGB in der Vollversammlung der Angestelltenkammer sitzen, seit 1988 aber der DGB die Mehrheit hat — nach rund 40 Jahren DAG-Mehrheit.

Die DAG fordert nun von der Angestelltenkammer einen Kassensturz. Sodann eine Entscheidung, ob sie weiter zur Tochter BBI, die als GmbH geführt wird, stehen will oder nicht.

Eine „jämmerliche Aufklärungsarbeit“, gewiß, gab Brigitte Dreyer, DAG-Vollversammlungsmitglied, zu. Das sei jedoch der Beitrag der DAG gegen die Politikverdrossenheit: „Wir stehen nicht dafür zu vertuschen.“ Schließlich handele es sich hier um Gelder, die von allen Angestellten Bremens als (Zwangs-)Mitglieder der Angestelltenkammer aufgebracht wurden, Gelder, die nun für die Sanierung des BBI draufgingen.

Der Chef der Angestelltenkammer, Eberhard Fehrmann, ist über die erneuten Vorwürfe sauer: Seit August letzten Jahres verbreite die DAG in der Öffentlichkeit zum Teil absurde Behauptungen. Fehrmann: „Meine Nerven liegen blank.“ Geradezu geschäftsschädigend sei das Verbreiten des Gerüchts von Überschuldung. Das sei wohl eine Art des Wahlkampfes.

Die Kapitalerhöhung, so Fehrmann, sei notwendig gewesen, weil der Umsatz des BBI in den letzten Jahren immens gestiegen sei, nämlich auf 20 Millionen Mark. Um die geschäftsüblichen zwei bis drei Prozent Abweichung auszugleichen, reiche ein Stammkapital von 50.000 Mark nicht aus.

Das BBI habe 1,2 Millionen Mark von der Angestelltenkammer zur Erhöhung des Stammkapitals bekommen und gleichzeitig 1,2 Millionen Mark an die Angestelltenkammer zurückgezahlt, zur Schuldentildung. Fehrmann: „Das ist alles notariell festgehalten worden.“

Die Kammer bleibt dabei: „Das BBI ist in seiner Substanz ein kaufmännisch gesundes Unternehmen.“ Den Fehlbetrag von 300.000 Mark in 1991 habe das BBI aus eigenen Mitteln, nämlich Überschüssen vom Vorjahr, ausgeglichen. Kammerbeiträge würden dazu nicht verwendet.

Und von wegen Informationsverhinderung: Fehrmann hat nach eigenen Aussagen angeboten, daß eine Gruppe der DAG Einblick in die Geschäftsbücher nehmen könne, sofern sie sich zum Schweigen verpflichte, schließlich handele es sich hier um Geschäftsgeheimnisse. „Wir haben den Eindruck, daß die DAG-Fraktion offenbar Probleme hat, Geschäftsgeheimnisse auch als solche zu behandeln.“ Cis