: Krause putzt die Platte nicht
Der Verkehrsminister will trotz der Affäre um seine Haushaltshilfe im Amt bleiben/ Bundesanstalt für Arbeit: Zuschuß des Arbeitsamtes war rechtlich korrekt ■ Aus Bonn Hans-Martin Tillack
Verkehrsminister Günther Krause (CDU) will trotz der Affäre um seine vom Arbeitsamt finanzierte Haushaltshilfe nicht zurücktreten. In einer für den gestrigen Nachmittag angekündigten Erklärung wollte Krause sich erneut zu den Vorwürfen äußern und gleichzeitig Rücktrittsforderungen zurückweisen. Regierungssprecher Dieter Vogel deutete gestern an, daß diese Erklärung auch mit Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) abgestimmt sei.
Am Freitag war, wie berichtet, bekannt geworden, daß Krause in seinem Privathaushalt im mecklenburgischen Börgerende seit November eine Haushaltshilfe beschäftigt, deren Lohnkosten von 868 Mark zu 70 Prozent vom Arbeitsamt getragen werden. Nach Bekanntwerden der Affäre hatte Krause versichert, auf die Zuschüsse künftig zu verzichten und die bisher erhaltenen Summen zurückzuzahlen. Die Haushaltshilfe werde dennoch weiterbeschäftigt, hatten Krause-Mitarbeiter versichert.
Die SPD erneuerte gestern dennoch ihre Rücktrittsforderung. CDU-Generalsekretär Peter Hintze bezeichnete diese Forderung als „abwegig“. Es handele sich um ein bloßes „Ablenkungsmanöver der SPD“, meinte der CDU-Generalsekretär. Sollte Frau Krause einen Fehler gemacht haben, fügte Hintze hinzu, wäre es „ein Gebot der Fairneß, das zu korrigieren“. Der Generalsekretär spielte damit auf den Umstand an, daß der Antrag auf Förderung von Krauses Frau gestellt worden war. Der Verkehrsminister war von dem Antrag nach eigenen Angaben informiert.
Unterdessen wuchsen gestern die Zweifel, ob Krause die Wahrheit gesagt hatte, als er behauptet hatte, die Unterstützung sei ihm vor Arbeitsamt angeboten worden.
Die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg, die dies schon am Freitag bezweifelt hatte, hatte gestern einen von ihr angeforderten Prüfbericht des Arbeitsamtes noch nicht vorliegen. Es sehe aber „so aus“, als ob die Familie Krause tatsächlich Druck auf das Arbeitsamt ausgeübt habe, die Unterstützung zu bewilligen, hieß es gestern in Nürnberg.
Selbst in diesem Fall wäre die Förderung von Krauses Haushaltshilfe legal gewesen, wurde von der Bundesanstalt betont. So hätten neben juristischen Personen, wie Firmen oder andere Organisationen, auch natürliche Personen das Recht, bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen Hilfen des Arbeitsamtes nach Paragraph 97 des Arbeitsförderungsgesetzes zu beantragen.
Auch das Arbeitsamt Rostock, das den Antrag von Frau Krause bewilligt hatte, nahm für sich in Anspruch, legal gehandelt zu haben. Laut Gesetz müsse eine Person mindestens ein Jahr arbeitslos gewesen sein, mindestens 18 Stunden die Woche beschäftigt werden und unbefristet eingestellt werden. Diese Voraussetzungen habe die Familie Krause erfüllt, sagte der Sprecher des Rostocker Amtes, Hans-Joachim Zühlsdorf, auf Anfrage.
Der Sprecher widersprach Berichten, Krauses hätten zunächst einen Antrag über 30 Prozent Förderung gestellt. Der einzige Antrag, der dem Rostocker Amt vorgelegen habe und der im Februar auch genehmigt worden sei, sei der nach einem Lohnkostenzuschuß von 70 Prozent.
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