Lokalkoloratur: Ingo von Münch

LOKALKOLORATUR

Daß Ex-Bürgermeister II., Ingo von Münch, schon immer für Überraschungen gut war, fanden wir im Hause taz eigentlich schon immer. Aber auch nach seiner Promi-Politik-Phase hat der frei- denkende Staatsrechtler

immer noch Nachdenkliches zu bieten. Zum Beispiel kürzlich in diesem neuen Vierfarb-Nachrichtenmagazin. Da machte er sich Gedanken um unser Staatswesen und dessen elementare Grundsätze: über die Gewaltenteilung. Existiert in vielen Landtagen und dem Bundestag nicht, so das kritische Urteil des 60jährigen. Dort können Mitglieder der Regierung nämlich gleichzeitig auch Parlamentarier sein. Anders im schönen Hamburg: Hier müssen Senatoren ihr Abgeordnetenmandat ruhen lassen. Senatorinnen übrigens auch. So ist das nämlich. Schön und gut, mögen sich jetzt Hanseaten und Hanseatinnen denken - dann ist ja alles in Butter.

Doch weit gefehlt, sehr weit sogar! Denn der Staatsrechtler - immerhin schöpft er aus dem Fundus von vier kompletten Jahren Regierungspraxis - erschüttert sogleich wieder unseren Glauben an die Demokratie aufs tiefste. Fragt er sich und uns doch: „Verstößt es gegen die Gewaltenteilung, wenn ein Minister mit einer Abgeordneten schläft?“ Wir sind ratlos, ja im Grunde wirklich erschüttert. Sollte dieses Vergehen wirklich als derart staatszersetzend einzustufen sein? Wir hatten es hier - leichtgläubig wie wir tazlerInnen im Grunde unserer Herzen sind - bislang immer achselzuckend als Unzucht mit Abhängigen eingestuft... sako