HUB: Wahlen ungültig

Berlin. Die Wahlen der studentischen Vertreter zum Konzil und Akademischen Senat der Humboldt-Universität vom Januar 1992 sind ungültig. Das Verwaltungsgericht begründete dies mit einem zweifachen Verstoß gegen das Wahlrecht. Die ursprünglich für den 11./12. Dezember 1991 geplanten Wahlen waren auf Beschluß des Akademischen Senats bis zur Klärung der Vorwürfe gegen den damaligen Rektor Heinrich Fink zurückgestellt worden. Als zweiter Termin war der 22./23. Januar 1992 anberaumt worden. Nach Auffassung der Richter wurde die zwischen seiner Bekanntmachung und dem Wahlakt einzuhaltende Frist von 40 Kalendertagen wegen der 16tägigen akademischen Weihnachtsferien nicht eingehalten.