Chemieindustrie gelobt Besserung

■ Nach Hoechst-Unfällen: Betriebsvereinbarung bei BASF

Hannover/Berlin (taz/ap) – Der Verband der Chemischen Industrie in Norddeutschland hat seine 280 Mitgliedsfirmen zu strengen Sicherheitskontrollen an ihren Anlagen aufgerufen. Nach der Unfallserie bei Hoechst sollten vor allem neun Firmen in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen ihre zusammen 17 Anlagen auf Schwachstellen überprüfen, die „unter ähnlichen Bedingungen wie die der Hoechst AG in Griesheim“ arbeiten, sagte der VCI-Landesvorsitzende und Riedel-de-Haen-Vorstand Kurt Eiglmeier am Mittwoch abend in Hannover. Dort, wo alte Anlagen technisch nicht nachrüstbar seien, sollten mindestens zwei Beschäftigte den Betrieb überwachen.

Der enorme Vertrauensschwund der Bevölkerung in die chemische Industrie nach den Abwiegelungsversuchen von Hoechst-Chef Hilger „war für uns alle eine dicke Lehre“, beteuerte Eiglmeier und gelobte größere Offenheit. Denn: „Wir haben es ja nötig.“ Über die Appell-Ebene hinaus hat die Firmenleitung der BASF in Ludwigshafen jetzt eine Betriebsvereinbarung zum Umweltschutz mit dem Betriebsrat abgeschlossen. Der Betriebsrat hat dabei durchgesetzt, daß nur noch Fachkräfte und keinesfalls Leiharbeiter in der Produktion auf Schicht arbeiten. Kernpunkt der Vereinbarung ist eine gemeinsame Umweltkommission, die über Produktlinien, Altstoffe und Investitionen in den Umweltschutz beraten soll. Auch die Bundesregierung reagierte auf Hoechst: künftig muß in Deutschland für rund 3.000 Industrieanlagen mehr als bisher ein Störfallbeauftragter eingesetzt werden. Das Kabinett beschloß, daß dies künftig für alle Anlagen gelten wird, für die nach der Störfallverordnung eine Sicherheitsanalyse vorgelegt werden muß.

Die Beauftragten müssen die Einhaltung des Störfallrechts in der Anlage überwachen, indem sie den Betreibern festgestellte Mängel mitteilen und Vorschläge zur Verbesserung der Anlagensicherheit unterbreiten. Außerdem stellt die neue Rechtsverordnung nach Angaben des Ministeriums hohe Anforderungen an die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Störfallbeauftragten. Sie müssen ein Studium auf dem Gebiet des Ingenieurwesens, der Chemie oder Physik sowie eine zweijährige praktische Tätigkeit nachweisen. Darüber hinaus müssen sie künftig an Lehrgängen teilgenommen haben, in denen Kenntnisse über die Giftigkeit von Stoffen vermittelt wurden. Nach ihrer Bestellung sind die Beauftragten verpflichtet, an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, um laufend auf dem Stand der Technik zu bleiben. dri