Härtefonds für NS-Opfer eingerichtet

■ Düsseldorfer Landesregierung stellt aber nur eine Million Mark zur Verfügung/ Kritik von Verfolgtenverbänden

Düsseldorf (taz) – Als siebtes Bundesland richtet Nordrhein- Westfalen einen Härtefonds für NS-Opfer ein. Das Kabinett beschloß am Dienstag abend, an Rhein und Ruhr lebenden Verfolgten des Nationalsozialismus „in sozialer Notlage humanitäre Hilfe“ zu gewähren. Für das laufende Jahr hat die Landesregierung eine Million Mark zur Verfügung gestellt. In den letzten Jahren hatten bereits Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eigene Anstrengungen unternommen, um die dürftigen „Entschädigungs“-Regelungen des Bundes ein wenig aufzubessern. Die übrigen Länder beharren auf der bequemen Position, daß die für Entschädigungsfragen zuständige Bundesregierung nicht aus der Pflicht entlassen werden dürfe.

Viele Nazi-Opfer sind bei der späteren Entschädigung in der Bundesrepublik leer ausgegangen. NRW-Innenminister Herbert Schnoor (SPD) nennt sie „vergessene Opfer“; dabei wurden diese Menschen ja nicht versehentlich, sondern ganz bewußt von einer „Wiedergutmachung“ ausgeschlossen. In schöner Offenheit formulierte das vor einem Jahr Schnoors eigenes Ministerium. „In welcher Höhe Hilfe geleistet wird, ist eine Frage der öffentlichen Finanzen.“ Das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) etwa berücksichtigte nur das angeblich spezifisch nationalsozialistische Unrecht; Homosexuelle, Zwangssterilisierte und Opfer der Euthanasie blieben ausgeschlossen. Verfolgtenverbände schätzen, daß allein in den alten Bundesländern noch 300.000 Menschen leben, die „keine oder keine ausreichende Entschädigung erhalten haben.“

Daran wird sich durch den bescheiden ausgestatteten NRW- Härtefonds nicht viel ändern. „Die verabschiedete Fassung entspricht nicht annähernd unseren Forderungen“, kritisiert Peter Liebermann, Vorsitzender des Bundesverbandes Information & Beratung für NS-Verfolgte in Köln. Er bemängelt vor allem, „daß eine Entschädigung nur einmalig und nur bis zu einer Höhe von 7.000 DM möglich ist“. Ein großzügigerer Gesetzentwurf der Grünen wird von SPD, CDU und FDP abgelehnt. Thomas Gehringer