Gericht: keine Terror-Vereinigung

Die rechtsextremistische Gruppe um den Mölln-Attentäter Michael Peters ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein keine terroristische Vereinigung. Die Bundesanwaltschaft habe deshalb das Verfahren gegen die zehn Beschuldigten, denen unter anderem Überfälle auf Asylberwerberunterkünfte vorgeworfen werden, an die Staatsanwaltschaft Lübeck abgegeben, teilte

die Anklagebehörde am Montag mit.