Grünes Licht für US-Großinvestoren

■ Im Rechtsstreit um ehemaliges jüdisches Eigentum am Checkpoint Charlie ist seit gestern eine Einigung in Sicht

Berlin. Ein entscheidendes Hindernis für den Bau des American Business Center am Checkpoint Charlie ist aus dem Weg geräumt. Das Verwaltungsgericht hatte gestern zu entscheiden, ob die Vorfahrt für Investoren auch für Grundstücke gilt, die in der sogenannten Liste C („arisiertes“ jüdisches Eigentum) vermerkt sind. Das Gericht vertagte sich jedoch bis zum 7. April, um einer „aussichtsreichen Vergleichsverhandlung“ zwischen den Beteiligten nicht vorzugreifen. Sollten sich die Parteien nicht einigen, wird das Gericht ohne weitere Anhörung entscheiden. Das Verfahren war mit Spannung erwartet worden: Erstens ging es um die Entscheidung, wie mit früherem jüdischem Eigentum umzugehen sei, zweitens um die Zukunft des von der Central European Development Cooperation (CEDC) geplanten American Business Center.

Die 75jährige Hilde Frank aus den USA hatte gegen den Berliner Senat geklagt, der Ende 1991 entschieden hatte, das 439 Quadratmeter große Familiengrundstück an der Ecke Friedrich-/Krausestraße der CEDC-Gruppe zu übertragen. Die Senatsbauverwaltung hatte Frau Frank mit Hinweis auf den Paragraphen 3a des Vermögensgesetzes das Grundstück nicht geben wollen, ihr allerdings eine Entschädigung von sechs Millionen Mark angeboten. Dieses Gesetz dürfe bei ehemals jüdischem Eigentum nicht angewendet werden, argumentierten Hilde Franks Anwälte, und schon gar nicht, wenn die Alteigentümerin selbst investieren möchte. Bei dem Grundstück handele es sich nicht um „ungeklärte Eigentumsverhältnisse“, für die das Investitionsvorranggesetz geschaffen worden war. Seit Juli 1992 sei in Bonn zudem ausdrücklich beschlossen worden, daß Besitztümer, die die Nazis an sich gerissen haben und nun in der Liste C auftauchen, nicht unter die Vorfahrtsregelung fallen dürfen.

Das Grundstück gehörte vor dem Krieg Erich Roman, der hier ein Textilgeschäft betrieb. 1937 beging er Selbstmord, nachdem die Nazis von ihm die „Reichsfluchtsteuer“ forderten. Seine Tochter Hilde Frank emigrierte 1938 nach Paris und dann in die USA. Im Dezember 1941 enteigneten sie die Nazis zugunsten des Deutschen Reiches. In der DDR wurde das im Krieg zerbombte Haus im Jahre 1965 in die sogenannte C-Liste eingetragen. Ein Jahr später erhielt Mrs. Frank den Bescheid, daß ihr Erbe wegen der Mauernähe Volkseigentum geworden sei.

Und nunmehr benötigt der US- Großinvestor, hinter dem auch der Kosmetikkonzern Esther Lauder steht, das kleine Grundstück, um auf einem 14.000 Quadratmeter großen Gelände ein gewaltiges Business Center hinzuklotzen. Geplant sind Investionen um die 850 Millionen Mark. Wie Hilde Franks Anwalt dem Gericht sagte, habe sich erst kurz vor der Verhandlung herausgestellt, daß es zwischen dem Großinvestor und der Erbin zu einem aussichtsreichen wirtschaftlichen Kompromiß kommen könnte. Anita Kugler