Urteil wegen Umweltgefährdung

Berlin. Ein 50jähriger Kaufmann aus Iserlohn ist gestern wegen Umweltgefährdung durch Sondermüll-Lagerung zu einem Jahr Haft mit Bewährung und 63.000 Mark Geldstrafe (180 Tagessätze zu 350 Mark) verurteilt worden. Der Unternehmer hat nach Auffassung des Landgerichts von 1987 bis 1990 mehr als 3.000 Tonnen schadstoffbelasteten Sondermüll und Lösemittel unsachgemäß auf dem Gelände der Spandauer Tanklagerfirma „SAG“ gelagert. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft beantragt. Im Gegensatz zur Anklage verneinte die Strafkammer jedoch eine konkrete Gefährdung der Trinkwasserversorgung großer Teile der Berliner Bevölkerung.