Stufentarifvertrag für Abgeordnete

■ Großzügige Diätenerhöhung im Magdeburger Parlament

Magdeburg (taz) – Während Tausende von Metallern auch in Magdeburg gegen die Kündigung des Stufentarifvertrages durch die Arbeitgeber demonstrierten, genehmigten sich im Landtag von Sachsen-Anhalt die auch für diese Metaller zuständigen Volksvertreter einen deftigen Nachschlag beim Salär. Einen echten Stufentarifvertrag soll es für die Abgeordneten geben. Insgesamt soll in diesem Jahr 16 Prozent mehr Geld rausspringen.

Rückwirkend zum 1. Januar steigen die Grunddiäten zunächst einmal von 4.832 auf 5.352 Mark. Zum 1. Oktober darf es dann ein bißchen mehr sein. 5.600 Mark streichen die Abgeordneten dann allmonatlich ein. Die Stimmen von CDU, FDP und DSU sowie zahlreicher SPD-Abgeordneter sorgten für eine breite Mehrheit bei der Tariferhöhung. Anträge von PDS und Bündnis 90/Grüne wurden abgeschmettert. Mehrere SPD-Abgeordnete stimmten allerdings gegen die großzügige Tariferhöhung. „Die unabhängige Diätenkommission des Landes hielt in ihrem Bericht eine Erhöhung auf nur 5.252 Mark für angemessen“, sagt der Sozialdemokrat Thomas Felke. „Warum halten wir uns eine solche Kommission, wenn wir uns nicht an deren Empfehlungen halten?“

Den Abgeordneten muß zugute gehalten werden, daß sie sich bei den Grunddiäten seit 1990 enthaltsam zeigten. Denn als die eingeführt wurden, waren es die höchsten in Ostdeutschland. Im vergangenen Jahr legten die Landespolitiker nur bei der steuerfreien Aufwandsentschädigung einiges drauf. Jetzt darf sich auch der gebeutelte Finanzminister Wolfgang Böhmer (CDU) nicht nur über steigende Diäten fürs eigene Mandat, sondern über höhere Steuereinnahmen aus den Taschen seiner Landtagskollegen freuen.

Einzigartig ist in Sachsen-Anhalt die Rentenregelung für die Volksvertreter. Wie überall in Deutschland sollen Abgeordnete erst nach mindestens sechs Landtagsjahren eine Rente einstreichen dürfen. Weil sich viele Abgeordnete ausrechnen können, daß sie nach den nächsten Wahlen den Plenarsitz unterm Allerwertesten verloren haben, beschlossen sie vor geraumer Zeit kurzerhand, daß die Jahre der ersten Legislaturperiode doppelt zählen. Wer also bis Ende Oktober dieses Jahres durchhält, darf dann schon 38,5 Prozent der Grunddiäten als Ruhestandsgeld einstreichen. Und das ist nach der jetzt beschlossenen Diätenerhöhung in Mark und Pfennig einiges mehr, als es vorher war. Eberhard Löblich