Galgenfrist für DSF

München (AP/taz) – Das Deutsche Sportfernsehen (DSF) hat noch eine Galgenfrist. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) beschloß am Freitag in München, den illegalen Sender so lange nicht abzuschalten, bis der Bayerische Verfassungsgerichtshof über ihre Beschwerde gegen die angeordnete Abschaltung verhandelt hat. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte in der vergangenen Woche die Sendeerlaubnis für ungültig erklärt und Aufklärung über die Beteiligungsverhältnisse der Kirch-Gruppe gefordert. Die BLM verweist auf „berechtigte Informationsinteressen“ der Fernsehzuschauer. Das Verfahren geht auf den Streit zwischen der Medienanstalt Berlin- Brandenburg (MAAB) und ihrem bayerischen Pendant zurück. Die MAAB hatte sich geweigert, das in Bayern lizenzierte DSF ins Berliner Kabelnetz einzuspeisen, und gegen die Lizenzierung geklagt.