Verfügung gegen Neonazi-Steckbrief

Eine Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg hat den Neonazi Thorsten de Vries dazu verurteilt, seine bundesweit verbreiteten Verleumdungen gegen den Wilhelmshavener DGB-Kreisvorsitzenden Manfred Klöpper schriftlich zu widerrufen. 50.000 Mark Ordnungsgeld, ersatzweise bis zu sechs Monaten Ordnungshaft, drohen dem Anführer des inzwischen verbotenen „Deutschen Kameradschaftsbundes“ bei Wiederholung der Behauptungen, Klöpper sei ein „linker Radikaler“ mit Kontakten zu „Gewalttätern und mutmaßlichen Personen des terroristischen Umfeldes“. dpa