Ostern muß geduldet werden

Das Landgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten eines Wohnungseigentümers, der für das Recht auf österlichen Schmuck an seiner Wohnungstür vor Gericht gezogen war. Nachbarn hatten die Entfernung des Kranzes aus dem Bereich des gemeinschaftlichen Flures verlangt. Jetzt ist es amtlich: zeitweilige Oster- oder Adventsdekoration muß geduldet werden. taz