Bremer Vulkan-Subventionen illegal

■ EG-Kommission fordert Rückzahlung ans Land / Vulkan erwägt Klage

Die EG-Kommission hat die Beihilfe des Landes Bremen an die Bremer Vulkan AG als vertragswidrig eingestuft und fordert die Rückzahlung durch das Unternehmen. Die finanzielle Unterstützung des Landes für den Vulkan zum Kauf der Krupp-Firma Atlas Elektronik (KAE) sei mit dem Artikel 92 des EWG-Vertrages unvereinbar, entschied die Brüsseler Exekutive am Mittwoch nachmittag.

Weder die regionale Wirtschaftsentwicklung noch die Beschäftigungslage „rechtfertigen derartige Beihilfen, da es nur darum geht, den Verkauf der Krupp-Firma KAE an Bremer Vulkan ohne Tätigkeitsumstellung zu erleichtern“, begründete die Kommission ihren Beschluß. „Demnach berührt diese Beihilfe den Wettbewerb mit anderen Unternehmen in der Gemeinschaft und ist nach den Vertragsvorschriften unbegründet.“

Der Vulkan hat Krupp, in dessen Besitz sich KAE befand, nach Angaben der Kommission Aktien im Wert von 224 Millionen Mark überlassen, doch wurden diese Aktien faktisch von der Bremer Hibeg übernommen, die vollständig dem Land Bremen gehört. Die Hibeg hat als Gegenleistung bei Krupp 350 Millionen Mark in bar eingebracht, wofür eine Kreditbürgschaft des Landes Bremen gewährt wurde, um den Unterschiedsbetrag zwischen Verkaufpreis und Effektivwert der Aktien, also 126 Mlo. Mark, abzudecken.

Die Bremer Vulkan Verbund AG teilte in einer ersten Reaktion mit, daß sie die Entscheidung der EG-Kommission nicht akzeptieren will. Sobald die Entscheidung schriftlich vorliege und geprüft worden sei, will das Unternehmen alle Möglichkeiten nutzen, gegen den Spruch der EG-Kommission vorzugehen. Dazu gehöre auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Vulkan AG geht unter anderem davon aus, daß die Kommission wesentliche Umstände zur Sachaufklärung des Vorgangs nicht berücksichtigt hat. So sei eine angekündigte schriftliche Stellungnahme der Bundesregierung unter Hinweis auf Fristgründe nicht abgewartet worden.

Auch das Bremer Wirtschaftsressort kritisierte die Art und Weise, wie die Entscheidung zustandegekommen sei: Die Prüfung habe sich über eineinhalb Jahre hingezogen, dann aber „wurde die Negativentscheidung nun im Eilverfahren durchgezogen“, hieß es in einer Presseerklärung. Offensichtlich hatte niemand in der bremischen politischen Führung diese Entscheidung erwartet. Sowohl Wirtschaftssenator Claus Jäger als auch sein Staatsrat Frank Haller sind schon im Osterurlaub und waren zu keiner direkten Stellungnahme in der Lage. Im Hause des Wirtschaftssenators will man die schriftliche Begründung abwarten, um gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Ob das Land Bremen das Geld zurückbekommt, und wenn ja, wie, „das kann noch kein Mensch beantworten. Da müssen wir uns was einfallen lassen“, sagte Dirk Petrat, Referent des Wirtschaftssenators. Und Marlis Grotheer- Hünecke, Sprecherin des Finanzressorts, wollte noch gar keine Auskunft über den möglicherweise zu erwartenden Geldsegen geben: „Das ist hier im Hause noch nicht eingeschätzt. So schnell geht das nicht.“ dpa/taz