Universalität der Menschenrechte?

Eine Tagesordnung für die UNO-Konferenz wäre ein großer Erfolg / Regierungsunabhängige Organisationen könnten Brücken zwischen Nord und Süd bauen  ■ Aus Genf Andreas Zumach

In Genf beginnt heute die vierte und letzte Vorbereitungstagung für die Weltmenschenrechtskonferenz der UNO, die im Juni in Wien stattfinden soll. Bereits die bisherigen drei Vorbereitungstagungen wurden von einem eskalierenden Nord-Süd-Konflikt über die universelle Gültigkeit der in der UNO-Erklärung von 1948 festgeschriebenen Menschenrechte bestimmt.

Nach der Abschlußerklärung, die 49 Staaten des asiatisch-pazifischen Raums am 1. April auf ihrer Regionalkonferenz in Bangkok verabschiedeten, sind die Hoffnungen für die Einigung auf ein Schlußdokument der Wiener Konferenz auf den Nullpunkt gesunken. Schon der Konsens über eine gemeinsame Tagesordnung der Wiener Konferenz wäre ein großer Erfolg für die bis zum 23. April anberaumten Genfer Vorbereitungstagung.

Die nach dem Fall der Berliner Mauer im Herbst 1989 große Begeisterung vor allem westlicher Regierungen für eine zweite „Weltmenschenkonferenz“ nach dem Teheraner Treffen von 1968 ist längst großer Ernüchterung gewichen. So mancher westliche Diplomat wünschte, der Beschluß zur Einberufung der Konferenz durch die UNO-Generalversammlung im Dezember 1991 ließe sich wieder rückgängig machen.

In der Abschlußerklärung von Bangkok wurden „die Prinzipien des Respekts vor der nationalen Souveränität und der territorialen Integrität sowie der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten von Staaten“ betont. „Große wie kleine Länder“ hätten „das Recht, ihr politisches System zu bestimmen“. Der Westen wird davor gewarnt, Entwicklungshilfe und wirtschaftliche Kooperation als „Werkzeuge“ in der Menschenrechtsdiskussion zu benutzen. Soziale, ökonomische und kulturelle Rechte seien ebenso wichtig wie die – vom Westen zumeist vorrangig betonten – politischen Grundfreiheiten.

Die Menschenrechte, heißt es in Bangkok, seien zwar „ihrer Natur nach universal“, es müßten jedoch „die nationalen und regionalen Besonderheiten sowie die zahlreichen historischen, kulturellen und religiösen Hintergründe berücksichtigt werden“.

Hierfür zeigen zumindest einige westliche Regierungsexperten inoffiziell durchaus Verständnis. Offiziell aber gelten derartige Argumente der „westlichen Gruppe“ in der UNO (EG, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan) jedoch als Infragestellung der Universalität der Menschenrechte. Zumal eine Reihe islamischer Staaten bestimmte Grundrechte, wie Gleichberechtigung der Frau oder auf körperliche Unversehrtheit, ausdrücklich ablehnen.

Eine wichtige vermittelnde Rolle könnten die über 1.000 regierungsunabhängigen Organisationen (NGO's) aus Nord und Süd spielen, die an der Wiener Konferenz teilnehmen. Die Positionen, die etwa amnesty international und das deutsche Vorbereitungsnetzwerk für die Konferenz entwickelt haben, decken sich in den entscheidenden Punkten mit denen der 60 in Wien erwarteten Menschenrechtsorganisationen aus Asien.

Ob die NGO's in dem offiziellen Programm der Konferenz aber überhaupt zum Zuge kommen, ist bislang noch offen. Bislang bestehen alle 181 Außenminister, die ihr Erscheinen angekündigt haben, auf einer eigenen Rede. Damit wären die zehn Wiener Konferenztage aufgefüllt.