Post vom Umweltsenator

Seit 1.1.1993 müssen, so steht es im Bremer „Abfallabgabengesetz“, Unternehmer eine Abfallabgabe zahlen, wenn bei ihnen Sonderabfall anfällt. In Wahrheit müssen sie das bisher nicht: Erst in diesen Tagen verschicken die „Bremer Entsorgungsbetrieebe“ einen Vordruck an die Betriebe mit der langen Liste der angabepflichtigen Abfälle. Der Senator für Umweltschutz teilte gestern die Verteilung der Vordrucke stolz per Pressemitteilung mit.

Die Unternehmen müssen selbst angeben, wieviel an Teerrückständen, Chlorkalk, aromatischen Aminen usw bei ihnen anfällt. Aus dieser Selbstanzeige errechnen die Entsorgungsbetriebe BEB die Höhe der Abgabe, die dann ab 1.6. fällig werden soll.

Die Abgabe soll die Betriebe zusätzlich zur Reduzierung ihrer Schadstoff- Verwendung motivieren. Aus den Einnahmen fördert der Umweltsenator Vorhaben der Vermeidung und Verwertung von besonders riskanten Abfällen.

Die Abgabe soll helfen, den den Betrieben den Ernst der Lage klarzumachen. Denn der gewerbliche Müllberg wächst und wächst, wie übrigens auch der private. Und 1997 will der grüne Umweltsenator das umsetzen, was das Ressort unter SPD- Senatoren jahrelang nicht geschafft hat: Die Bremer Müllverbrennungsanlage dichtmachen. K.W.