DVU-Schöffin abgeschmiert: Gericht lehnte Marion Blohm ab

DVU-Schöffin abgeschmiert: Gericht lehnte Marion Blohm ab

Die Fraktionsvorsitzende der DVU in der bremischen Bürgerschaft Marion Blohm ist gestern zum zweiten Mal vor der Strafkammer des Bremerhavener Amtsgerichts als Schöffin abgelehnt worden. Sowohl die Angeklagte, eine Asylbewerberin aus Somalia, als auch der Staatsanwalt hatte Anträge auf Befangenheit in dem Berufungsverfahren gestellt, denen Richter Bernd Asbrock folgte.

Die Somalierin war gemeinsam mit einem deutschen Staatsangehörigen in erster Instanz bereits wegen Raubes verurteilt worden und hatte Berufung eingelegt. Da aber wollte sie nicht von Marion Blohm gerichtet werden. Marion Blohms Gesinnung ist bekannt. Sie äußerte sich auf Flugblättern mit Ausländer- Raus-Parolen nach Art von „Afrika den Afrikanern, Deutschland den Deutschen“ und wetterte gegen „Ganoven aller Hautfarben — raus mit diesen Typen“. Das hat genügt, die Befangenheit in der Angelegenheit zu begründen.

Dafür, daß er sich überhaupt noch mit den beiden DVU-Schöffen Marion Blohm und Siegfried Tittman abgeben müsse, gibt Richter Asbrock klar „den Politikern die Schuld“. Die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und ihr Schöffenwahlausschuß sei für die Auswahl der Schöffen verantwortlich. Später können die Schöffen nur noch auf Antrag der Prozeßbeteiligten per Einzelfallentscheidung abgelehnt und ein Ersatzschöffe herangezogen werden. Welche Schöffen bei welchem Prozeß benannt werden, darauf kann niemand Einfluß nehmen: Das wird per Losverfahren entschieden. sr