Jobs erst für Deutsche und EG-Bürger

Berlin. Ein Nicht-EG-Bürger darf eine Arbeitserlaubnis erst erhalten, wenn eine freie Stelle nicht anderweitig besetzt werden kann. Darauf hat das Landesarbeitsamt gestern nochmals hingewiesen. Der Nachweis sei dann erbracht, wenn das Arbeitsamt vom Arbeitgeber einen Vermittlungsauftrag erhalten habe und keine Deutschen oder EG-Bürger innerhalb von mindestens vier Wochen vermitteln konnte.