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RAFler freilassen

■ Angehörige protestieren gegen Haft

Berlin (dpa/AP/taz) – Angehörige und Anwälte haben gestern erneut die Freilassung der inhaftierten Mitglieder der „Rote Armee Fraktion“ (RAF) gefordert. Nur auf diesem Weg könne die Konfrontation zwischen Staat und Terrorismus beseitigt und die Geschichte aufgearbeitet werden, erklärten etwa die Ehefrau des RAF- Gefangenen Helmut Pohl, Gisela Pohl, und Christa Klar, Mutter von Christian Klar, bei einer Pressekonferenz in Bonn. Nicht die Inhaftierten, sondern der Staat zeige sich uneinsichtig.

Das frühere Mitglied der RAF, Gisela Dutzi, sprach sich außerdem für die sofortige Verlegung von Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt, Rolf Heißler und Manuela Happe in „Kleingruppen von politischen Gefangenen ihrer Wahl“ aus. Auch müßten alle neuen, von der Bundesanwaltschaft eingeleiteten Strafverfahren eingestellt werden. Scharf kritisierten sie die nach ihren Angaben seit über 22 Jahren bestehenden „Sonderhaftbedingungen“ für RAF-Mitglieder, die trotz der sog. Kinkel-Initiative unverändert geblieben seien.

Rechtsanwalt Gerd Klusmeyer sagte, wenn für RAF-Mitglieder eine „mindestens dreifache“ Anrechnung der bisherigen Haftzeit erfolge, könnten alle sofort freigelassen werden. Dies setze allerdings einen entsprechenden Willen und das Bekenntnis voraus, daß für Terroristen in der Vergangenheit „Ausnahmegesetze“ geschaffen worden seien. Bislang sei jedoch die politische Bereitschaft dazu nicht erkennbar.

Klusmeyer begründete den Vorschlag mit Regelungen im Strafrecht, die die „Mehrfachanrechnung“ ausländischer Haft in Deutschland erlaubten. Nach der langen Zeit der „Sonderhaft“ könne es für die Inhaftierten „keine Normalität geben, sie können nur freigelassen werden“. Klusmeyer betonte, daß sich die Gefangenen, bei denen ein Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt wurde, der Forderung nach einer psychiatrischen Untersuchung nicht beugen würden. wg

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