Die Argumentation von Bankräubern-betr.: Reaktion einiger Koalitionspolitiker auf die Klage von SPD und FDP vor dem BVerfG

betr.: Reaktion einiger Koalitionspolitiker auf die Klage von SPD und FDP vor dem BVerfG

Man stelle sich einen Bankräuber vor, der sehr gern eine Bank überfallen möchte. Dummerweise ist dies per Gesetz verboten, und so versucht er, andere Menschen davon zu überzeugen, daß dieses dumme Gesetz endlich geändert werden müßte. Nur leider findet er keinen Mitstreiter. Also beschließt er, die Bank trotzdem zu überfallen. Als er schließlich vor Gericht steht und wegen seiner Tat bestraft werden soll, wehrt er sich mit der Begründung, daß er gezwungen war, gegen dieses Gesetz zu verstoßen, da niemand es ändern wollte. Wäre es geändert worden, hätte er auch nicht dagegen verstoßen. Es ist also nicht seine Schuld, weshalb eine Bestrafung ungerecht wäre.

Die Begründung des Bankräubers klingt nicht nur lächerlich, sie ist es auch. Sie ist so absurd, daß man sich eigentlich nicht vorstellen kann, daß so etwas in der Realität je vorkommen könnte. Doch wie sieht es mit der Rechtfertigung der Regierungskoalition aus? Da die SPD eine Änderung des Grundgesetzes, die den Einsatz deutscher Soldaten erlauben würde, verhindere, sei die Regierung gezwungen, Soldaten rechtswidrig zu entsenden. Würde die SPD einlenken, bräuchte sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Die Frage liegt nahe, wo denn der Unterschied zwischen der Argumentation des Bankräubers und der unserer Regierung ist. Ich kann ihn nicht entdecken.

Das Grundgesetz bezeichnet die Bundesrepublik als Rechtsstaat. Eine Eigenschaft des Rechtsstaates ist es, daß die Exekutive an geltendes Recht gebunden ist. Wenn sie nun anders handeln möchte, als es das Gesetz erlaubt, muß das Gesetz geändert werden, wozu es im vorliegenden Fall aus gutem Grund einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Wenn nun eine Gruppe von Politikern diese verlangte Mehrheit nicht bekommt und trotzdem so handelt, wie sie es für richtig hält, könnte man dieses Handeln kriminell nennen. Solch eine Gruppe verhält sich maßlos arrogant und tritt den Rechtsstaat mit Füßen. Es wäre nur zu wünschen, daß man diese Angelegenheit nicht auf sich beruhen läßt. Rolf Porzig, Berlin