Kirchen-Appell gegen Asylrechtskompromiß

■ Landessynode für Bleiberecht

Berlin (dpa/epd) – Die Berlin- brandenburgische Kirche hat Bundestag und Bundesrat aufgerufen, dem geplanten Asylrechtskompromiß nicht zuzustimmen. „Eine solche Gesetzesänderung verletzt unser christliches Gewissen, das uns gebietet, Flüchtlinge aufzunehmen und zu schützen“, heißt es in einem Beschluß der Synode vom Sonntag. Der von den Spitzen von CDU/CSU, FDP und SPD propagierte Kompromiß bedeutet nach Ansicht der rund 200 Kirchenparlamentarier für Flüchtlinge „die Abschaffung des Asylrechts“. Der Rechtsschutz werde „bis zur Unwirksamkeit“ eingeschränkt. Eine „Verbesserung und Straffung“ der Asylverfahren wurde begrüßt.

Mit großer Mehrheit forderte die Synode einen generellen Abschiebestopp für Flüchtlinge in Kriegs- und Krisengebiete. So sollten etwa Kurden und christliche Assyrer nicht in die Türkei sowie Roma nicht nach Rumänien abgeschoben werden.

Besorgt äußerte sich die Synode auch zur Situation ausländischer Arbeitnehmer, die zu DDR-Zeiten durch Regierungsabkommen ins Land gekommen sind. Die in Aussicht genommene Bleiberechtsregelung müsse für alle Vertragsarbeiter gelten, die bis zum 13.Juni 1990 eingereist oder bis zur deutschen Wiedervereinigung am 2. Oktober 1990 einen Asylantrag gestellt hatten.

Die Stasi-Überprüfung der kirchenleitenden Mitarbeiter der Landeskirche ist weitgehend abgeschlossen. In insgesamt neun Fällen hat ein Kirchenausschuß Vorschläge für dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen unterbreitet. In zwei Fällen wurde ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entlassung empfohlen.